Einheitlicher Ansprechpartner
Dienstleister aus dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, d. h. dieser
- informiert über die notwendigen Formalitäten und
- nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensvermittlers wahr.
Adressen der einheitlichen Ansprechpartner in Bayern
Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden in Bayern von den Kammern der von der Dienstleistungsrichtlinie betroffenen gewerblichen und freien Berufe übernommen. Existiert für Ihren Beruf keine eigene Kammer betreut Sie die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ausführliche Informationen und Adressen erhalten Sie im Internet im Dienstleistungsportal Bayern http://www.eap.bayern.de/



