Bauen
Bayerische Bauordnung und Baugesetzbuch
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet.
Das Baugesetzbuch (BauGB) ein Bundesgesetz, beinhaltet die wesentlichen Regelungen des Bauplanungsrechts. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei vor allem die Bestimmungen über die gemeindliche Bauleitplanung, also die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen in den §§ 1 bis 13 sowie über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (§§ 29 bis 38). Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ergänzt das BauGB und bestimmt unter anderem näher, welche Baugebiete in gemeindlichen Bebauungsplänen festgesetzt werden können.
Der Landkreis Oberallgäu ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Unsere Mitarbeiter sind für die Bearbeitung der Bauanträge zuständig und beteiligen im Baugenehmigungsverfahren eine Vielzahl anderer Behörden. Auf diese Weise wird die Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit allen in Frage kommenden öffentlich-rechtlichen Belangen geprüft und garantiert. Der Bauherr erhält dadurch mit dem Baugenehmigungsbescheid ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Erste Anlaufstelle für Sie sind unsere Teamsekretärinnen. Hier laufen alle Informationen zu Ihren Anträgen zusammen. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen den aktuellen Verfahrensstand Ihres Antrages mitteilen, im Falle der Abwesenheit eines Mitarbeiters werden Sie an den zuständigen Vertreter weitergeleitet.
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