Baurecht
Das Landratsamt hat die umfassende Aufgabe dafür zu sorgen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung und der Instandhaltung baulicher Anlagen beachtet werden.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, räumt uns die Bayerische Bauordnung die Befugnis ein, alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die Verwirklichung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anordnungen zu sichern.
Die Bauaufsicht umfaßt insbesondere die Baukontrolle, die Höhenfestlegungen, Baueinstellungen sowie die Überprüfung von Brandschutz, Statik, Schall- und Wärmeschutz.
Wenn Sie also im Bereich des Landkreises Oberallgäu bauen möchten oder sich über die Bebaubarkeit eines Grundstücks informieren möchten, aber auch wenn Sie einen Um- oder Anbau, den Abbruch oder die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes planen, kann Ihnen die Bauverwaltung des Landratsamtes Oberallgäu weiterhelfen. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Bauvoranfragen, Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Abbruchanzeigen, Denkmalschutz, Gutachterausschuss, Abgeschlossenheitsbescheinigung und vieles mehr.
Im Einzelnen
Tips und Hinweise
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