Bauantrag
Mit der Baugenehmigung wird die Zulässigkeit eines baurechtlich genehmigungspflichtigen Vorhabens abschließend entschieden.
Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO) ist bei der Gemeinde einzureichen, in der sich das Bauvorhaben befindet. Der Bauantrag wird dann von der Gemeinde nach Vorprüfung an das Landratsamt weitergeleitet.
Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt es sich, die notwendigen Antragsunterlagen mit der Bauverwaltung des Landratsamtes abzustimmen.
Die Baugenehmigung ist bis zum Baubeginn längstens vier Jahre gültig!
Der Nachbarwiderspruch hat keine aufschiebende Wirkung!
Baugenehmigungen umfassen alle
- Neubauten,
- Ausbauten, Umbauten, Erweiterungen,
- Nutzungsänderungen sowie
- Gartenhäuser, Garagen usw.
Bei Baugenehmigungen fallen je nach Verfahrensart (gesetzlich geregelt) 1-5,5 Promille der Baukosten an, mindestens jedoch 100,00 Euro.
Ihre Ansprechpartner
|



