Wohnungsbauförderung
Vergabe von Darlehen zum Bau bzw. Kauf von Eigentumswohnungen und Familienheimen
Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise. Der Staat fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit zinslosen "staatl. Baudarlehen" und/oder zinsverbilligten Darlehen der Bayer. Landesboden-Kreditanstalt.
Voraussetzungen:
- Bestimmte Einkommensgrenze und Wohnungsgröße darf nbicht überschritten werden.
- Eigenkapital muss vorhanden sein.
- Weitere Voraussetzungen zur Antragsberechtigung sind durch ein persönliches Gespräch zu klären.
- Der Antrag für Wohnungsbauförderung ist rechtzeitg und persönlich vor Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss zu stellen.
Merkblätter und Anträge hierfür können im Internet unter www.wohnen.bayern.de eigesehen oder heruntergeladen werden.
Vergabe von Darlehen für die Modernisierung von Mietwohungen
Mit Darlehen fördert der Staat außerdem die Darlehen zum Modernisieren von älteren Mietswohnhäusern, z.B. Einbau einer Zentralheizung, Badsanierung, Isolierung Balkon usw.
Voraussetzung: Es müssen mindestens drei vermietete Wohneinheiten im zu fördernden Objekt vorhanden sein.



