Wasserrecht
Wasser ist Lebensmittel, Lebensraum, Energie, Erholung, Rohstoff und vieles mehr. Wasser ist Leben.
Die Wassergesetze sind daher in erster Linie Schutzgesetze, die die Erhaltung des Wasserschatzes nach Menge und Beschaffenheit im Interesse der Allgemeinheit zum Ziel haben. Jede Einwirkung auf oberirdische Gewässer oder das Grundwasser von nicht völlig untergeordneter Bedeutung ist daher gestattungspflichtig oder unterliegt einer sonstigen behördlichen Kontrolle.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung. Die Wassergesetze sind daher in aller erster Linie Schutzgesetze, die die Erhaltung des Wasserschatzes nach Menge und Beschaffenheit im Interesse der Allgemeinheit zum Ziel haben. Jede Einwirkung auf ein Gewässer von nicht völlig untergeordneter Bedeutung ist daher gestattungspflichtig oder unterliegt einer sonstigen behördlichen Kontrolle.
Aufgabenbereiche des Wasserrechts
Gewässerbenutzungen
- Wasserversorgung
- Abwasser-, Niederschlagswasserbeseitigung
- Erdwärme
Herstellen, umgestalten, beseitigen von Gewässern
- Hochwasserschutzmaßnahmen
- Anlegen von Teichen ab ca. 200 m²
- Fischteichanlagen
- Verlegen von Bächen
- Verrohrung von Gewässern
Anlagen in und an Gewässern wie Gebäude, Brücken, Stege, Leitungen
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Heizöltanks
- Eigenverbrauchstankstellen
- Anlagen zum Ungang mit Jauche, Gülle, Silagesickersaft
Beschneiungsanlagen
Wasserkraftanlagen




