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Kontakt - so erreichen Sie uns:

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2                                     Postfach
87527 Sonthofen                                           87518 Sonthofen                       

Telefon:                          08321 612-0
E-Mail allgemein:       info  [at]  lra-oa.bayern [.] de
Fax:                                    08321  612-6767

Öffnungszeiten Landratsamt

Für Kontakte  mit qualifizierter elektronischer Signatur stehen folgende Adressen zur Verfügung
(Infos zur elektronischen Kommunikation)    
info [at] lra-oa.de-mail [.] de     
poststelle [at] lra-oa.bayern [.] de

Bildungs- und Teilhabepaket

Bildung und Teilhabe

Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen oder bei Schulausflügen etc dabei sind. Dabei haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Durch das Bildungspaket werden diese Benachteiligungen beseitigt. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, welche

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 beziehen. Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie nachfogelnd u.a. in Form von Merkblättern zu jeder einzelnen Leistungsart oder auf der Internetseite Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Bildungs- und Teilhabepaket

Welche Leistungen gibt es?

Unterstützung gibt es für:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

Wie und in welcher Höhe werden die Leistungen grundsätzlich gewährt?

Je nach Leistungsart werden die Leistungen in Form von personalisierten Gutscheinen, Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen oder als Geldleistungen erbracht. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Leistungsart. Genaueres können Sie den Merkblättern  und Flyern zu jeder einzelnen Leistungsart entnehmen.

Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf bei Bezieher von laufenden SGB II- und SGB XII-Leistungen) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Es ist möglich, in einem Antrag mehrere Leistungen zu beantragen. Es müssen nur die zu den einzelnen Hilfearten geforderten Bestätigungen beigefügt werden. Sind Leistungen an verschiedene Anbieter, Personen, Schulen zu erbringen, so sind auf einem Zusatzblatt die für eine Überweisung erforderlichen Angaben (Zahlungsempfänger mit Name, Anschrift, IBAN, BIC und Name des Geldinstitutes) zu machen.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Der Antrag sollte in der Regel 20 Tage vor Fälligkeit der Kosten beim Landratsamt Oberallgäu eingehen.

Ansprechpartner

Buchstabenbereich          Ansprechpartner          Telefon 08321 / 612 -
A - KFrau Stadler140
L - ZFrau Rothauscher141