Gesundheit & Verbraucherschutz

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Sulzberger See - Öschlebad

Qualität der Badeseen im Oberallgäu

Im Raum Oberallgäu gibt es neben den klassischen Freibädern, die hier nicht erfasst sind, eine Reihe natürlicher Seen und Weiher, die im Sommer zum Baden einladen. Die hygienischen Qualitätsanforderungen dieser natürlichen Badegewässer werden im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September durch das Gesundheitsamt durch regelmäßige Entnahmen von Wasserproben überwacht. Untersucht werden die Proben beim Bayerischen Landesuntersuchungsamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit -Dienststelle Oberschleißheim.

Für die Beprobung der Badewasserqualität gilt europaweit eine einheitliche Basis. Dadurch kann beispielsweise die Badewasserqualität des Großen Alpsees mit der des Gardasees in Italien verglichen werden.

Die Überwachungsergebnisse sind Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badewasserqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann der Badebetrieb eingeschränkt oder ein Badeverbot ausgesprochen werden. Gegebenfalls wird dies durch entsprechende Verbotsschilder vor Ort bzw. durch entsprechende Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Badegewässer werden in unterschiedlichen Kategorien klassifiziert. Für EU-Badegewässer gelten auf Grund der großen Anzahl Badender gegenüber sonstigen Badeseen besondere Bestimmungen. Sowohl die EU-Badegewässer als auch die sonstigen Badeseen einschließlich der Naturbadeanlagen und Moorbäder mit den dazugehörigen Entnahmestellen wurden durch das Gesundheitsamt auf den drei nachfolgenden Karten farblich differenziert dargestellt.

"Allgemeiner Hinweis zu den Badestellen:
Sollte eine von Ihnen bevorzugte Badestelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sein und diese Badestelle/n von einer größeren Anzahl Badender regelmäßig aufgesucht werden, so wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt im Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen, das für die Hygiene der Badeseen des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten fachlich zuständig ist. Bei Anfragen klären wir, ob die Badestelle ggf. in die Liste der EU-Badestellen aufgenommen werden kann. Ferner können Sie sich auch -nach § 11 Bayerische Badegewässerverordnung (BayBadeGewV)- mit weiteren Vorschlägen, Bemerkungen oder sonstigen Beschwerden zu jeder Badestelle im Landkreis Oberallgäu an uns wenden.

 

Dr. Alfred Glocker
Sachgebietsleiter