Das Gesundheitsamt
Eine stabile Gesundheit und gesundheitsfördernde Lebensbedingungen wünschen wir uns alle!
Neben Kliniken und Praxen ist der Öffentliche Gesundheitsdienst die dritte Säule des Gesundheitswesens.Das Gesundheitsamt nimmt die öffentlich rechtlichen Aufgaben des Gesundheitswesens wahr. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben auch eine Vielzahl beratend-unterstützender Angebote zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung. Das Gesundheitsamt Oberallgäu ist zuständig für den Landkreis Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten.
Zu den vielfältigen Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören unter anderem:
• Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionsschutz, Seuchenhygiene),
• Trinkwasserhygiene,
• Hygiene von Badegewässern, Schwimm- und Hallenbädern,
• Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene,
• Schulgesundheitspflege, Kinder- und Jugendlichen-Gesundheitspflege,
• Neugeborenen-Stoffwechsel- und Hörscreening,
• Gesundheitsförderung, Gesundheitsberichterstattung und Krankheitsverhütung,
• Berufsaufsicht über Heil- und Gesundheitsfachberufe, Apothekenaufsicht,
• Erstellung unabhängiger amtsärztlicher Gutachten,
• Mitwirkung bei der Heimaufsicht (u.a. Pflegebegutachtung),
• Zeugnis für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnis),
• Anonyme AIDS Beratung, HIV-Tests,
• Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Gesundheitsamt berät die kommunalen Behörden bei gesundheitlichen Fragen in öffentlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren.Es überwacht die Hygiene in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Kindergärten und Schulen.
Untersuchungen, persönliche Beratungen werden in unseren Räumen im Landratsamt in Sonthofen durchgeführt, außerdem auch in der Untersuchungsstelle Kempten, Sandstraße 10. Da diese Stelle nicht immer besetzt ist, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung: Tel.: 08321 612 890 oder Tel.: 08321 612 520
Externer Link zum >> Download-Center des Landesamtes für Gesundheit (LGL) mit umfangreichen Informationen zu vielen Gesundheitsthemen.
Kontakt
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Aktuelle Themen
2013
Rindertuberkulose im Oberallgäu: die Fakten!
Neue Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention
Neue Meldepflichten für Ärzte und Labore bei Infektionskrank...
Übertragbare Krankheiten / Infektionskrankheiten
Bedrohung durch alte und neue Infektionskrankheiten
Beratung und Aufklärung über und die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sind wesentliche Dienstaufgaben des Gesundheitsamtes. So sind wir für die Bekämpfung von Masern und anderen Infektionskrankheiten laut Infektionsschutzgesetz, darunter auch von Pest, Pocken, SARS, Meningitis und anderen, neu aufgetretenen übertragbaren Krankheiten, wie der sog. „Schweinegrippe“, aber auch von Krankenhausinfektionen zuständig. Darüber hinaus bekämpfen wir die Ausbreitung von Infektionskrankheiten im Lebensmittelbereich. Wichtig sind uns insbesondere der vollständige Impfschutz der Kinder, aber auch der Schutz der älteren Mitbürger (u.a. Grippeimpfungen). Bei unserer Beratung halten wir uns an die Empfehlungen der STIKO (STIKO-Impfkalender2011)
Neue Meldepflichten für Ärzte und Labore bei Infektionskrank...
>> Aktuelle Liste der Gelbfieberimpfstellen Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten
>> Liste der beauftragten Ärzte. für die Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz / Bescheinigungen für den Lebensmittelbereich („Gesundheitszeugnisse“). Die Sammelbelehrung bei mindestens 2 Personen kostet 14 €, die Einzelbelehrung 28 €.
Wissenswertes rund um die neue Trinkwasserverordnung (2012)
Trinkwasserverordnung
Festlegung von verbindlichen Regeln für Trinkwasserinstallationen und Materialen zum Schutz der Gesundheit
Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Die Trinkwasserverordnung führt im Dezember 2012 erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Zu beachten sind diese neue Regelungen von Eigentümenr von Ein- oder Mehrfamilienhäusern ebenso wie von Betreiber großen Hausanlagen oder von Installateuren.
Beispielsweise müssen die Besitzer von größeren Wohngebäuden zur Überwachung von Legionellen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre dahingehend untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Informationen zum Hintergrund der Verordnung und zu den verschiedenen Meldepflichten finden Sie in den nachfolgenden Artikeln.
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1ga_oberallg__u_merkblatt_zu_nicht_ortsfesten_trinkwasseranlagen__stand_jan.20131.pdf224.963 kB -
stammtext_d-115__trinkwasserverordnung_und_legionellen.pdf15.874 kB -
faq_zur_trinkwasserverordnung.pdf19.7871 kB -
meldeformular_trinkwv2011.pdf17.2939 kB -
ga_oberallg__u_merkblatt_zu_nicht_ortsfesten_trinkwasseranlagen__stand_jan.20131.pdf224.963 kB -
merkblatt.pdf270.508 kB -
lgl_-_bayerische_liste_von_untersuchungsstellen_nach____15_abs.4trinkwv2001.pdf58.4883 kB
2011




