Gesundheit & Verbraucherschutz

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Öffnungszeiten

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Das Jagd- und Fischereirecht stellt sich vor:

Jagdrecht

  •  Erteilung von Jagdscheinen
  • Genehmigungs- bzw. Ausweisungsverfahren für:
    - Abschusspläne
    - Jagdpachtverträge
    - Wildgehege
    - Wintergatter
    - Wildschutzgebiete
    - Jagdaufseher
    - Jagdreviergestaltung
    - Schonzeitaufhebung

Fischereirecht

Jagdberater im Landkreis Oberallgäu

Hier finden Sie eine Übersicht der Jagdberater im Landkreis Oberallgäu.

Mitteilungen aus dem Jagd- und Fischereirecht

TBC-Monitoring von Wildtieren 2013/14 im Landkreis Oberallgäu

Revier-, Weide- und Futterplatzhygiene


Das Jagdrecht im Landratsamt Oberallgäu bekommt Unterstützung:

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Christoph Hieke

Wildbiologische Fachkraft

Ab sofort steht Herr Hieke als Wildbiologische Fachkraft im Landratsamt Oberallgäu zur Verfügung.

Das neue Tätigkeitsfeld umfasst folgende Aufgaben:

  • Konfliktmanagement, Moderation und Mediation
  • Evaluierung und Grundlagen für das Schalenwildmanagement
  • Organisation und Durchführung von Weiterbildungen für HHG, Jägerschaft und Jagdgenossen

Abschuss von Kormoranen

Am 16. Juli 2008 ist die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung - AAV; GVBl S. 327) in Kraft getreten. Personen, die zur Ausübung der Jagd befugt sind, ist nach Maßgabe von § 1 AAV der Abschuss von Kormoranen gestattet.

Nach § 1 Abs. 6 AAV sind die Abschussdaten der zuständigen Jagdbehörde bis spätestens 10. April jeden Jahres auf einem Einlegeblatt zur jagdlichen Streckenliste (§16 AVBayJG) mitzuteilen.

Hierfür hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ein mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgestimmtes Formular erstellt. Das Formblatt "Mitteilung des Abschusses von Kormoranen" sowie auch Formblätter für Abschussplanung und Streckenliste können hier aufgerufen werden.

Eindämmung der Fuchsräude

Aufgrund der im Bereich des Landkreises Unterallgäu, der Stadt Memmingen sowie des nördlichen Teiles des Landkreises Oberallgäu, in letzter Zeit verstärkt auftretenden Fuchsräude und dem damit verbundenen erhöhten Risiko der Infektion bei Hunden, Katzen und sogar bei Menschen, hat das das Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten am 03.03.2004 zu einer intensiven Bejagung der Füchse durch die örtlichen Jäger aufgefordert.
 

Jägerprüfung

Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ist die Zuständigkeit für die Durchführung der Jägerprüfung ab 01.01.2007 auf das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut als zentrale Prüfungsbehörde für Bayern übergegangen (Bekanntmachung vom 09.08.2006 Nr. R 4-7931-1429).

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind somit ausschließlich beim

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Klötzlmüller Str. 3
84034 Landshut
Dienstgebäude: Schwimmschulstr. 23
e-mail: jaegerpruefung@alf-la.bayern.de

einzureichen.

 

Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Verschärfung des Waffenrechts hat die Untere Jagdbehörde bei der Verlängerung von Jagdscheinen neben einer Anfrage an das Bundeszentralregister auch aktuell bei der zuständigen Polizeidienststelle anzufragen, ob Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.

Dadurch ist eine sofortige Verlängerung der Jagdscheine leider nicht möglich. Die Verlängerung dauert ca. 14 Tage. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, bitten wir um möglichst frühzeitige Übersendung der Unterlagen an das Landratsamt Oberallgäu - Untere Jagdbehörde -. Die Übermittlung der Unterlagen kann auch über das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde erfolgen.
 

Unsere Leistungen

Ihre Ansprechpartner

Kai Bomans
Sachgebietsleiter 
Christoph Hieke
Wildbiologische Fachkraft 
Ursula Maier
 
Gerlinde Pömmerl
 
Gabriele Reimann
 
Olaf Werner
 
Kai Bomans
Sachgebietsleiter