Milch und Fleischhygiene
Metzgereien und Molkereien benötigen eine Zulassung durch das zuständige Veterinäramt
Zulassungspflichtig sind:
- Betriebe mit Abgabe von LM tierischen Ursprungs zu mehr als 1/3 und/oder über mehr als 100 km an andere Betriebe
-ausnahmslos alle Schlacht.- und Molkereibetriebe
Auch die Milchkammern der Landwirte werden vom Milchprüfring in Zusammenarbeit mit den Amtstierärzten kontrolliert.
Die aktuellen Anforderungen an Milchkammern können Sie dem nachstehenden Link des Milchprüfringes Bayern e.V entnehmen.
http://www.afema-ev.de/3.1/afema-ev.de/data/media/2418/Milchkammer-O%D6-03-2007.pdf




