Gesundheit & Verbraucherschutz

Landratsamt Oberallgäu

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Tierarzneimittel

Tierarzneimittel sind Stoffe bzw. Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt sind bzw. einem Tier verabreicht oder am Tier angewendet werden können um die tierischen Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu beeinflussen. 

Aufgabe des Amtstierarztes ist es, den Verkehr von Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden zu überwachen. Besonders die Überprüfung von Arzneimittelrückständen in Lebensmitteln und die illegale Anwendung von so genannten "Mast- bzw. Leistungsförderern" spielt hier eine Rolle. Aber auch Kontrollen von tierärztlichen Hausapotheken gehören dazu.

Wichtiges über Anwendung von Arzneimitteln und Arzneimittelabgabebelegen und  Unter folgendem Link:

 http://www.lfl.bayern.de/iem/qualitaetssicherung/28447/linkurl_0_2.pdf

Arzneimittelgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html

Dr. Thomas Brunner
Sachgebietsleiter, Amtstierarzt