Viehverkehrsverordnung
Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen
Viele Tierseuchen werden vor allem über den Transport mit Tieren verbreitet.
Um dies zu verhindern gilt seit 14. Juli 2007 die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV). Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die Kennzeichnungspflicht der Tiere. Damit kann im Falle eines Seuchenausbruches die Herkunft eines Tieres schnell nachvollzogen werden.
Die genauen Anforderungen an Transport.-, Viehandelunternehmen und Sammelstellen können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/viehverkv_2007/
Bei Fragen wenden Sie sich an den für ihre Gemeinde zuständigen Amtstierarzt.



