Aktuelles
Novelliertes Verbraucherinformationsgesetz
Am 1. September ist das erweiterte Verbraucherschutzinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten. Weitergehende Informationen finden Sie hier...
Verbraucherschutz/Lebensmittelüberwachung
Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Rechtsverstöße aufzudecken und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Im Sinne eines bestmöglichen Verbraucherschutzes sollen die Risiken möglichst vorausschauend erfasst werden.
Deshalb kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen – das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt – eingehalten werden. Gesetzliche Grundlagen sind verschiedene EU-Verordnungen (insbesondere die Basisverordnung Nr. 178/2002) sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG).
Unser Service für Sie:
Ich lass nicht mit mir handeln
Arbeitshilfe des KJR für ehrenamtliche Veranstalter von Festen und Feiern
14.06.13
14.
Juni
2013
2013
Rindertuberkulose im Oberallgäu: die Fakten!
Reihenuntersuchungen werden fortgeführt / Stand vom 14. Juni
01.09.12
01.
September
2012
2012
Novelliertes Verbraucherinformationsgesetz
Seit 1. September 2012 noch umfassendere Auskunft für Verbraucher
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