Aktuelles
Formblätter zur Lebensmittelketteninformation
Verbraucherschutz/Lebensmittelüberwachung
Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Rechtsverstöße aufzudecken und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Im Sinne eines bestmöglichen Verbraucherschutzes sollen die Risiken möglichst vorausschauend erfasst werden.
Deshalb kontrolliert die amtliche Lebensmittelüberwachung, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen – das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt – eingehalten werden. Gesetzliche Grundlagen sind verschiedene EU-Verordnungen (insbesondere die Basisverordnung Nr. 178/2002) sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG).
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