Musterspeisekarte
Seit 1998 besteht die Pflicht bestimmte Zusatzstoffe auch in Speisekarten zu kennzeichnen
Was ist zu kennzeichnen und wie ist zu kennzeichnen?
| Kenntlich zu machen sind: | Art der Kenntlichmachung |
| Farbstoffe | mit Farbstoff |
| Konservierungsstoffe | mit Konservierungsstoff |
| bei Verwendung von Nitritpökelsalz | mit Nitritpökelsalz |
| Antioxidationsmittel | mit Antioxidationsmittel |
|
Geschmacksverstärker |
mit Geschmacksverstärker |
| Schwefel | geschwefelt |
| Oliven geschwärzt | geschwärzt |
| Phosphat ( nur bei Fleischwaren) | mit Phosphat |
| Milcheiweiß (nur bei Fleischwaren) | mit Milcheiweiß |
| Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke | koffeinhaltig |
| Chinin | chininhaltig |
| Süsstoff | mit Süßstoff + Art des Süßstoffes |
| Aspartan | enthält eine Phenylalaninquelle |
| Wachsüberzug bei Melonen, Äpfel, Birnen, Zitrusfüchten | gewachst |
| Taurin | mit Taurin |
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gentechnisch veränderte Erzeugnisse |
z.B.: hergestellt unter Mitverwendung von Planzenöl aus gentechisch verändertem Soja |
Wie dies in Speisekarten einer Gaststätte aussehen kann, soll in der folgenden Musterkarte dargestellt werden.
Eine Speisekarte darf durch ihre Angaben den Verbraucher nicht irreführen. Es ist daher in der folgenden Musterspeisekarte eine Rubrik mit der Überschrift „Bemerkung“ enthalten, die auf mögliche Irrtümer hinweist. Die Rubrik „Bemerkung“ ist in der Speisekarte nicht aufzuführen, sondern dient lediglich der Information zur korrekten Gestaltung der Speisekarte.
Hinweis:
Diese Karte ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.
Über die in den Produkten enthaltenen Zusatzstoffe informiert Sie Ihr Lieferant oder die Angaben sind bei Fertigpackungen in der Zusatzstoffliste aufgeführt.
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