Gesundheit & Verbraucherschutz

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Musterspeisekarte

Seit 1998 besteht die Pflicht bestimmte Zusatzstoffe auch in Speisekarten zu kennzeichnen

 

Was ist zu kennzeichnen und wie ist zu kennzeichnen?

 

Kenntlich zu machen sind: Art der Kenntlichmachung
Farbstoffe mit Farbstoff
Konservierungsstoffe mit Konservierungsstoff
bei Verwendung von Nitritpökelsalz mit Nitritpökelsalz
Antioxidationsmittel mit Antioxidationsmittel
Geschmacksverstärker
 
mit Geschmacksverstärker
Schwefel geschwefelt
Oliven geschwärzt geschwärzt
Phosphat ( nur bei Fleischwaren) mit Phosphat
Milcheiweiß (nur bei Fleischwaren) mit Milcheiweiß
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke koffeinhaltig
Chinin chininhaltig
Süsstoff mit Süßstoff + Art des Süßstoffes
Aspartan enthält eine Phenylalaninquelle
Wachsüberzug bei Melonen, Äpfel, Birnen, Zitrusfüchten gewachst
Taurin mit Taurin

gentechnisch veränderte Erzeugnisse

z.B.: hergestellt unter Mitverwendung von Planzenöl aus gentechisch verändertem Soja 

 
Wie dies in Speisekarten einer Gaststätte aussehen kann, soll in der folgenden Musterkarte dargestellt werden. 
 
Eine Speisekarte darf durch ihre Angaben den Verbraucher nicht irreführen. Es ist daher in der folgenden Musterspeisekarte eine Rubrik mit der Überschrift „Bemerkung“ enthalten, die auf mögliche Irrtümer hinweist. Die Rubrik „Bemerkung“ ist in der Speisekarte nicht aufzuführen, sondern dient lediglich der Information zur korrekten Gestaltung der Speisekarte.
 
 

Hinweis:
Diese Karte ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.
Über die in den Produkten enthaltenen Zusatzstoffe informiert Sie Ihr Lieferant oder die Angaben sind bei Fertigpackungen in der Zusatzstoffliste aufgeführt.