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Aufgaben des Landkreises


Dem Landkreis kommt nach der Bayerischen Landkreisordnung eine Vielzahl von Aufgaben zu.

Hauptsächlich sind das diejenigen öffentlichen Aufgaben, die
  • nicht durch Gemeinden erfüllt werden können, weil sie deren Leistungsvermögen übersteigen

    oder

  • nicht auf ein Gemeindegebiet beschränkbar sind und daher die größere Organisationseinheit eines Landkreises betreffen.


Einige Beispiele aus dem Aufgabenrepertoire des Landkreises sind
  • Kreishaushalt
  • Wirtschafts- und Tourismusförderung
  • Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Bau und Unterhalt der Kreisstraßen
  • Berufsschule / Sonderpädagogische Förderschule / Weiterführende Schulen
  • Kommunale Jugendarbeit / Jugendhilfe
  • Förderung von Sport und Kultur
  • Krankenhäuser
  • Hochwasserschutz
  • Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Maßnahmen (B 19, B 308 Umfahrung Immenstadt, usw.)

Für den Landkreis handeln dessen Organe.
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