Dem Landkreis kommt nach der Bayerischen Landkreisordnung eine Vielzahl von Aufgaben zu.
Hauptsächlich sind das diejenigen öffentlichen Aufgaben, die
- nicht durch Gemeinden erfüllt werden können, weil sie deren Leistungsvermögen übersteigen
oder - nicht auf ein Gemeindegebiet beschränkbar sind und daher die größere Organisationseinheit eines Landkreises betreffen.
Einige Beispiele aus dem Aufgabenrepertoire des Landkreises sind
- Kreishaushalt
- Wirtschafts- und Tourismusförderung
- Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Bau und Unterhalt der Kreisstraßen
- Berufsschule / Sonderpädagogische Förderschule / Weiterführende Schulen
- Kommunale Jugendarbeit / Jugendhilfe
- Förderung von Sport und Kultur
- Krankenhäuser
- Hochwasserschutz
- Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Maßnahmen (B 19, B 308 Umfahrung Immenstadt, usw.)
Für den Landkreis handeln dessen Organe.




