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Gewerbe & Gastronomie 

Gewerberecht

Vollzug der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung, des Schwarzarbeitsgesetzes, des Gaststättengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes.




Gaststättenrecht

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer Speisen und/oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an Gäste verabreicht.

Keine Konzession ist erforderlich bei Abgabe von:
• ausschließlich alkoholfreien Getränken,
• unentgeltlichen Kostproben,
• ausschließlich Abgabe von Speisen!

Wer also keinen Alkohol ausschenkt, benötigt keine Gaststättenkonzession!




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