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Gaststättenrecht
Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer Speisen und/oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an Gäste verabreicht.
Keine Konzession ist erforderlich bei Abgabe von: • ausschließlich alkoholfreien Getränken, • unentgeltlichen Kostproben, • ausschließlich Abgabe von Speisen!
Wer also keinen Alkohol ausschenkt, benötigt keine Gaststättenkonzession!
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