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Der Kreistag, die von ihm bestellten Ausschüsse sowie der Landrat sind "Organe" des Landkreises. Durch sie erfüllt der Landkreis seine Aufgaben.

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbürger und das wichtigste Organ des Landkreises. Dem „Landkreisparlament“ des Landkreises Oberallgäu gehören ab 1. Mai 2008 70 Kreistagsmitglieder an sowie der Landrat.
Sowohl der Kreistag als auch der Landrat werden von den Landkreisbürgern auf jeweils sechs Jahre gewählt.

Der Geschäftsgang des Kreistages und seiner Ausschüsse, also hauptsächlich der Ablauf der Beschlussfassungen, ist geregelt in der Bayerischen Landkreisordnung und in der Geschäftsordnung des Kreistages.
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