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AKTUELLES 

Bayern Arche

Die bayerische Biodiversitätsstrategie bietet ein web-basiertes Biodiversitätsnetzwerk. das neben grundlegenden Informationen, für jeden Landkreis, jede kreisfreie Stadt Informationen zum Thema Biodiversität. Für dieses Informationsangebot wurde eigens die Subdomäne www.arche.bayern.de eingerichtet.

Mit der "Bayern Arche“ setzt das Bayerische Umwelt- und Gesundheitsministerium bundesweit neue Maßstäbe beim Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensräume. Bayern verfügt über einzigartige Naturschätze. Deren Bewahrung ist elementarer Bestandteil für ein zukunftsfähiges Bayern. Die "Bayern Arche" informiert über diese Naturschätze. Denn nur was man kennt, schätzt und schützt man auch.

Für ausgewählte, gefährdete, heimische Wildpflanzenarten wird Bayern eine Samenbank einrichten, die "Genreserve Bayern". Pflanzenarten, die weltweit nur in Bayern vorkommen oder für die Bayern eine besondere Verantwortung hat, sollen durch Erhaltungszucht in ihrem Bestand gesichert werden. Für besonders bedrohte Tierarten werden bestehende Artenhilfsprogramme intensiviert und neue aufgelegt. Ein Biodiversitätsrat wurde berufen, der interdisziplinär mit Experten besetzt ist und je nach Thema durch externe Fachleute verstärkt werden kann. Dieser Rat wird zukünftig das Bayerische Umweltministerium beraten.

Für herausragende Projekte und besondere Leistungen bzw. Arbeiten im Bereich Natur- und Artenschutz wird der Bayerische Naturschutzfonds alle zwei Jahre einen "Biodiversitätspreis " ausloben.


Quelle: Bayern Arche




"Feuerbrand" im Oberallgäu

Obstbaumkrankheit im Landkreis flächendeckend ausgebrochen

Die Pflanzenkrankheit FEUERBRAND ist inzwischen auch im Landkreis Oberallgäu flächendeckend ausgebrochen. Dabei handelt es sich um eine bakterielle Infektion verschiedener Gehölze, vor allem Kernobst: Apfel, Birne, Quitte, Felsenbirne, Weißdorn und die bodendeckende Felsenmispel (Cotoneaster). Eine „Medizin“ dagegen gibt es für den privaten Bereich nicht.

Die einzige Möglichkeit ist, die befallenen Triebe großzügig herauszuschneiden, im Notfall das Fällen des ganzen Gehölzes. Die Starkholz-Anteile daran können als Brennholz verwendet werden, die befallenen Zweige, Blätter, Früchte können bei der Müllumladestation in Sonthofen oder bei der Müllverbrennungsanlage in Kempten kostenfrei abgegeben werden. Der Transport des Schnittguts dorthin sollte aber abgedeckt oder im verschlossenen Müllsack erfolgen, damit möglichst wenige Erreger auf der Wegstrecke in die Umgebung gelangen. Aus technischen Gründen ist nur noch die Annahme von Ästen bis zu einem Durchmesser von 10 Zentimetern - maximal "armdick" möglich!
Im Wertstoffhof werden diese Abfälle wegen der Infektionsgefahr nicht angenommen.
Wer größere Mengen an befallenem Schnittgut hat, soll sich wegen der Möglichkeiten, es zu verbrennen, an seine Gemeindeverwaltung wenden.

Nach der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit ist diese meldepflichtig! Dies bedeutet, dass jeder Besitzer bei Befallsverdacht umgehend Meldung beim Landratsamt Oberallgäu, Fachbereich Naturschutz, Tel.: 08321/612-410 zu machen hat.

Wer sich nicht sicher ist, ob seine Büsche befallen sind, kann sich an den örtlichen Gartenbauverein oder ans Landratsamt Oberallgäu wenden: dort berät Kreisfachberater Paul Eberhard, Tel. 08321/612-410.

Weitere Informationen zum Thema FEUERBRAND erhalten Sie auch auf den Seiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) .


Infobroschüre:
Die unten aufgeführte Broschüre liegt als PDF-Datei vor. Um diese betrachten zu können, benötigen Sie den Acrobat-Reader . Falls das Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert ist, können Sie es sich hier kostenfrei herunterladen.
Zum Aufrufen des Dokuments auf das vorangestellte Symbol klicken.

FEUERBRAND - Hinweise für Haus-, Kleingarten und Streuobst vom LfL (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft) - (2,82MB)



Naturschutz und Landschaftspflege
Leitung Wolfgang Tschinkl
Stellvertretung Franziska Bechteler
Telefon 08321 - 612420
Telefax 08321 - 61267403
Email naturschutz@lra-oa.bayern.de
Öffnungszeiten Allgemeine Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
Lage im Haus2. Stock - Westflügel
Zimmer-Nummern: 2.35 / 2.36
KurzbeschreibungDie Untere Naturschutzbehörde ist in erster Linie zuständig und verantwortlich:

  • für die Umsetzung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und der weiteren naturschutzrechtlichen Regelungen
  • für alle naturschutzfachlichen Belange im bebauten und unbebauten Bereich im Landkreis.

Aus diesen Vorgaben ergibt sich für die Untere Naturschutzbehörde ein umfangreicher Aufgabenkatalog. Arbeitsschwerpunkte aus der täglichen Praxis sind:

  • Unterschutzstellung und Kontrolle ökologisch bedeutsamer Lebensräume
  • Beurteilung naturschutzfachlich relevanter Vorhaben
  • Abwicklung der Förderprogramme des Naturschutzes
  • Artenschutzvollzug
  • Vollzug des Waldrechts
  • Öffentlichkeitsarbeit


Unsere Leistungen 
 » Förderprogramme des Naturschutzes
 » Streuwiesenbörse

sonstige Einrichtungen 

...hier gelangen Sie zum Kreislehrgarten des Kreisverbands für Gartenbau und Landschaftspflege Oberallgäu


 
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