


| Schülerbeförderung |
| Leitung |
Roland Merkle, Dipl. Betriebswirt (FH) |
| Stellvertretung | Sachbearbeitung:Martin Hehl, Helga Taube |
| Telefon |
08321/612-243 od. -235 |
| Telefax |
08321/612-67243 od. -67235 |
| Öffnungszeiten | Allgemeine Öffnungszeiten Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. |
| Lage im Haus | 2. Stock - Südflügel Zimmer 2.56 (im Falle einer Vertretung: Zimmer 2.52) |
| Kurzbeschreibung | Aufgabenträger für die Schülerbeförderung im Landkreis Oberallgäu für Schüler weiterführender Schulen, Berufsschulen und Sondervolksschulen Rückerstattung von Fahrtkosten |
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| Informationen über die Kostenfreiheit des Schulwegs |
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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Beförderungspflicht bestehtzur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und wenn - der Schulweg länger als 3,0 km ist (kürzeste Fußwegstrecke!)
- der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
- Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.
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Kostenfreie Beförderung besteht für Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 an:
- Realschulen
- Gymnasien
- Wirtschaftsschulen
- Berufsfachschulen
- Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse –Berufsgrundschuljahr)
- Hauptschulen (M-Zug, wenn der Wohnort außerhalb des Schulsprengels liegt)
AntragstellungDie Fahrkarten sind mit dem Erfassungsbogen über die Schule zu beantragen. Der Erfassungsbogen muss nur einmal ausgefüllt werden und stellt gleichzeitig den Antrag für die kommenden Schuljahre dar. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Erfassungsbogen beantragen Sie für Ihr Kind - die Fahrkarten für das kommende Schuljahr und
- die Fahrkarten für die weiteren Schuljahre bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10
Der ausgefüllte Erfassungsbogen ist über die Schule beim Landratsamt einzureichen (Schulstempel). Der Erfassungsbogen ist nur mit Original-Unterschrift gültig. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag in Kopie bei Ihren Akten aufzubewahren.Schülerjahreskarten der Bahn- Diese erhalten die Schüler am ersten Schultag über die Schule ausgehändigt.
- Bei Verlust ist die Jahreskarte beim Landratsamt Oberallgäu neu zu beantragen. Die Deutsche Bahn erhebt für die Ersatzausstellung eine Gebühr von 30,00 €.
Schülerjahreskarten für den Bus Verkehrsgemeinschaft Kempten (nördlicher Landkreis)- Die Chipkarten bekommen Sie beim zuständigen Verkehrsunternehmen gegen Vorlage eines aktuellen Passbildes.
Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu (südlicher Landkreis)- Die Erfassungsbogen sind mit einem aktuellen Passbild über die Schule abzugeben. Auf der Rückseite des Passbildes müssen Name, Vorname, Fahrstrecke und Schule vermerkt sein. Die Schüler bekommen dann am ersten Schultag die Chipkarte über die Schule.
Bei Verlust oder beschädigten Chipkarten können Sie beim Unternehmer gegen den Kaufpreis von 7,00 € eine neue Karte beantragen. Sie verpflichten sich, der Schule oder dem Landratsamt Oberallgäu jede Änderung der angegebenen Verhältnisse (Umzug, Schulaustritt, usw.) unverzüglich schriftlich anzuzeigen.Bei Wegfall der Beförderungsvorraussetzungen, insbesonder beim Ausscheiden aus der Schule, sind die Chipkarten und die Schülerjahres-Abo-Chipkarten der Bahn unverzüglich über die Schule oder direkt an das Landratsamt Oberallgäu zurück zu geben. (Durch eine verspätete Rückgabe entstehenden Kosten werden vom Antragsteller zurück gefordert)
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Erstattungsanspruch besteht für Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an:
- Gymnasien
- Wirtschaftsschulen
- Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufsschulen (Teilzeitunterricht)
Diese Schüler können bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vergangene Schuljahr die Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Erstattungsfähig sind:Die vom Schüler aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule (nicht Arbeitsstelle), wobei der günstigste Tarif zugrunde gelegt wird. Für die Erstattung benötigt das Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit - den Originalfahrkarten
Wichtig: Es muss die kürzeste Verbindung, bzw. der günstigste Tarif gewählt werden, sonst erfolgt Kürzung! (z.B. Bahncard, Schülerjahreskarte, Monats- bzw. Wochenkarten, Bayernticket, Bayernticket-Single)
- der Bestätigung der besuchten Schule (Schulstempel)
Es werden nur die Fahrtkosten erstattet, soweit sie über 395 € (= gesetzliche Eigenbeteiligung pro Familie) liegen.Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn- der Unterhaltsleistende im Monat August vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht oder
- der Unterhaltsleistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuh (SGB XII) oder auf Arbeitslogengeld II oder nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder
- bei einer dauernden Behinderung des Schülers.
Bitte entsprechenden Nachweis beifügen. Schüler des Gymnasiums (11. u. 12. Klasse) und der Fachoberschule (11. u. 12. Klasse), bei denen die gesetzliche Eigenbeteiligung entfällt, erhalten weiterhin eine Schülerjahreskarte ausgestellt.Es ist ein Erfassungsbogen und ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
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Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges (Pkw, Moped, Mofa u. Traktor)
Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als 3,0 km Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule) - Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, sofern der Einsatz notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.
- Im Regelfall wird ein privates Kraftfahrzeug nur anerkannt, wenn eine Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur teilweise (Restwegstrecke) möglich ist.
- Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges kann auch anerkannt werden, wenn der Schüler bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbare lange Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. In diesem Fall werden jedoch nur die Kosten angerechnet wie sie bei Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels anfallen würden.
Die Grenze der Zumutbarkeit wird dann als überschritten angesehen, wenn sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die regelmäßige Abwesenheit von der Wohnung an drei oder mehr Tagen in der Woche um mehr als zwei Stunden (pro Tag) verlängert. Diese Regelung ist jedoch nur auf Schüler anwendbar, die einen Vollzeitunterricht, d.h. einen regelmäßig an fünf Tagen in der Woche stattfindenden Unterricht besuchen. Sofern nur an einem oder zwei Tagen in der Woche Unterricht erteilt wird, ist es den Schülern zumutbar, trotz längerer Wartezeiten die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
- Antragstellung mit Erfassungsbogen
Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind jeweils zu Beginn eines jeden Schuljahres mit einem Stundenplan einzureichen.
Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkw sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für die Benutzung vorher schriftlich anerkannt hat.
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Schülerverkehr
Informationsblätter Bahn / Bus für Schüler zu den weiterführenden Schulen in Kempten Schuljahr 2010 / 2011
Das Landratsamt Oberallgäu (Öffentlicher Personennahverkehr / Schülerbeförderung) und die Stadt Kempten (Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) haben in Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Verkehrsgemeinschaft Kempten die Informationsblätter überarbeitet und neu herausgegeben. Die gemeindebezogenen Informationsblätter für die Schulwege mit Bahn und Bus zu den weiterführenden Schulen in Kempten und wieder zurück gibt es wieder in den Gemeindeverwaltungen und bei den Geschäftsstellen der Verkehrsunternehmen. Frauenzell, Kimratshofen, Altusried, Krugzell, Kempten-Hirschdorf Dietmannsried, Schrattenbach, Überbach Lauben, Heising, Kempten-Hirschdorf Probstried, Haldenwang, Börwang, Kempten-Leubas Ermengerst, Wiggensbach, Kempten-Heiligkreuz Weitnau, Hellengerst, Wengen, Buchenberg, Kempten-Rothkreuz Wildpoldsried, Betzigau, Kempten-Lenzfried Oy-Mittelberg, Petersthal Ottacker, Sulzberg, Durach, Weidach Durach, St.Mang Martinszell, Niedersonthofen, Waltenhofen Zusatz- und Verstärkerfahrten in Kempten
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