Jugend, Familie & Soziales

Landratsamt Oberallgäu

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Die Europäische Union

Migration und Integration

Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz).

Jede Migrantin, jeder Migrant, der im Oberallgäu seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, sowie jeder Deutsche, der von Migrantionsangelegenheiten betroffen ist, kann sich an die Beauftragte für Migration & Integration wenden.

Die Beauftragte für Migration & Integration unterstützt ratsuchende Migranten bei der Klärung von Lebenssituationen, die mit dem Aufenthaltsstatus zusammenhängen. Das kann auch im persönlichen Gespräch geschehen.  Ferner bieten einige Vereine und freie Träger der Wohlfahrtspflege Migranten Sozialberatung an.

Gleichzeitig weist sie der Beauftragten für Migranten & Integration eine Ombudsfunktion zu: Fürsprecher derer, die ihre Interessen nur partiell selbst vertreten können. Die Beauftragte für Migration & Integration ist eine Vermittlungsinstanz zwischen den Migranten und der Oberallgäuer Verwaltung, aber auch zwischen ausländischer und deutscher Bevölkerung.

Während ansonsten Behördenmitarbeiter Kenntnisse, die sie über Migranten erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen anderen Behörden mitteilen müssen, genießen die Beratungsgespräche bei der Beauftragten für Migration & Integration Vertrauensschutz.  

Das Zusammenleben von Deutschen und Migranten bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Gegenseitiges Verständnis ist zu fördern. Wo Diskriminierung droht, ist sie zu erkennen und zu bekämpfen. Die Eingliederung von Migranten und ihrer Kinder in die deutsche Gesellschaft wird staatlicherseits unterstützt.

Migranten sollen ihre besonderen Rechte und Pflichten kennen.
 

"Zugewandert" Bezirk schreibt Literaturpreis aus
Der Bezirk Schwaben hat den Schwäbischen Literaturpreis 2012 für einen unveröffentlichten Prosatext zum Thema "Zugewandert" ausgeschrieben. Teilnahmeberechtigt sind Autoren, die im schwäbisch-alemannischen Kuulturraum leben oder in diesem ihre biograpischen Wurzeln haben. Das Preisgeld beträgt für den ersten Preis 2000 Euro, für den zweiten Preis 1500 Euro und für den dritten Preis 1000 Euro. Des Weiteren gibt es einen Sonderpreis für einen jungen Autor bis 25 Jahre, eine Einladung zum Literaturkurs beim Schwäbischen Kunststommer 2013 in der Schwabenakademie Irsee. Die Ausschreibungsbedingungen und nähere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bezirk-schwaben.de

Interkulturelle Woche im Oberallgäu - 1. Einbürgerungsfeier im Oberallgäu am 28.09.2011

TV Allgäu war dabei:  http://www.youtube.com/tvallgaeunachrichten#p/search/1/SXCg9ZzCEqg 

Aufgaben der Beauftragten für Migration und Integration

Die Beauftragte für Migration und Integration ist zuständig für

  • die Förderung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots von Migranten, Zuwanderungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Entwicklung von Maßnahmen, die der Diskriminierung von Migranten entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Migranten dienen.
  • die Förderung von Organisationen, Gruppen und Initiativen, die Interessen von Migranten vertreten und Aktivitäten für ein verständnisvolles Zusammenleben von Angehörigen verschiedener ethnischer Herkunft entfalten.

Exekutive ausländerrechtliche Befugnisse hat sie nicht! 

  • Politische Entscheidungen sind beeinflußbar. Die Beauftragte für Migration & Integration artikuliert Zuwanderungsangelegenheiten durch Stellungnahmen und politische Empfehlungen. Ohne die grundlegenden Ziele der deutschen Zuwanderungspolitik - Zuzugsbegrenzung von Nicht-EU-Bürgern und Integrationsförderung der rechtmäßig Zugewanderten - aus dem Auge zu verlieren, wird sie bei Einzelfragen stets die Interessenlage der von einer vorgesehenen Regelung betroffenen Migranten vor Augen haben und besonders zur Sprache bringen. Dabei ist der Rahmen für eine spezifische Zuwanderpolitik des Landes durch Bundesgesetze bereits deutlich geprägt.
  • Zuwander- und Asylverfahrensrecht sowie das Leistungsrecht für ausländische Flüchtlinge werden durch Bundesgesetze gestaltet, auf die allenfalls über den Bundesrat Einfluß genommen werden kann. Soweit dabei Gestaltungsspielräume bestehen - das ist zum Beispiel bei der Flüchtlingsunterbringung oder bei den Mitsprachemöglichkeiten von Migranten in den Kommunen der Fall - wird die Beauftragte für Migration & Integration die Belange der Migranten zur Sprache bringen und die Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen einfordern.

Das weitgehend gleichberechtigte Zusammenleben aller - deutscher wie ausländischer - Einwohner im Oberallgäu ist das politische Ziel.

Im Detail ...

Ihre Ansprechpartner im Oberallgäu

Heike Dannehl
Sekretariat 
Miriam Duran
Beauftragte für Migration und Integration 
Miriam Duran
Beauftragte für Migration und Integration