Einbürgerung
Bei langjährigem berechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet ist für Ausländer die Möglichkeit geschaffen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erwerben. Die Einbürgerung führt dazu, dass ein Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält und im Normalfall seine frühere ausländische Staatsbürgerschaft ablegt. Aus dem Ausländer wird also ein deutscher Bürger. Je besser ein Mensch die Sprache des Landes beherrscht, in dem er auf Dauer leben wird, desto größer ist seine Chance, sich in angemessener Zeit zu integrieren.



