Jugend, Familie & Soziales

Landratsamt Oberallgäu

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Bildungs- und Teilhabepaket

Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagsessen in Schule, Kindertagesstätte oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Durch das neue Bildungspaket werden diese Benachteiligungen beseitigt.

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
  • Wohngeld

 beziehen.

 Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

 

Wie und in welcher Höhe werden die Leistungen grundsätzlich gewährt?

Je nach Leistungsart werden die Leistungen in Form von personalisierten Gutscheinen, Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen oder als Geldleistungen erbracht. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Leistungsart.

Genaueres können Sie den Merkblättern zu jeder einzelnen Leistungsart entnehmen.

 

Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Es ist möglich, in einem Antrag mehrere Leistungen zu beantragen. Es müssen nur die zu den einzelnen Hilfearten geforderten Bestätigungen beigefügt werden. Sind Leistungen an verschiedene Anbieter, Personen, Schulen zu erbringen, so sind auf einem Zusatzblatt die für eine Überweisung erforderlichen Angaben (Zahlungsempfänger mit Name, Anschrift, Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Geldinstitutes) zu machen.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie einen Gutschein erhalten oder Kostennachweise vorlegen müssen.

 

Antragsvordrucke

  

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in Form von Merkblättern zu jeder einzelnen Leistungsart oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ihre Ansprechpartner

Manfred Graf
 
Eva-Maria Kramer
Gruppenleiterin 
Robert Immle
Sachgebietsleiter