Zuschuss für persönlichen Schulbedarf
Anträge bis spätestens 29. Februar 2012 einreichen
Seit Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf einen Zuschuss nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zum persönlichen Schulbedarf. Auch zu Beginn des 2. Schulhalbjahres sollen beispielsweise Ausgaben für die Beschaffung von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie Füller, Malstifte, usw. abgedeckt werden. Aktuell gibt es zum 01. Februar 2012 einen einmaligen Betrag in Höhe von 30,00 €. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeld beziehen.
Bezieher von ALG II-Leistungen oder Sozialhilfeleistungen bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In Gegensatz dazu müssen Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldge-setz (BKGG) für jedes Kind rechtzeitig einen gesonderten Antrag stellen! Die Anträge sollen bis spätestens 29. Februar 2012 eingereicht werden.
Die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es beim Landratsamt Oberallgäu und sie liegen auch bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises bereit. Mehr Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket.



