Jugendgerichtshilfe
Unser Aufgabenbereich:
- Mitwirkung in Strafverfahren gegen 14 bis 21- jährige (Beratung vor der Verhandlung / Begleitung zum Gerichtstermin; evt. Nachbetreuung)
- Einbringen von pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten vor Gericht
- Gutachterähnliche Funktion zu verschiedenen Fragen des Jugendgerichtsgesetzes, wie strafrechtliche Verantwortlichkeit oder Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden
- Erarbeitung von jugendgerechten Maßnahmevorschlägen
- Vermittlung von Jugendhilfeleistungen oder anderen sozialen Maßnahmen, wie z.B. Suchtberatung oder ambulanter / stationärer Therapie
- Durchführung von Betreuungsweisungen und Täter-Opfer-Ausgleich
- Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit ("Sozialstunden")



