Jugend, Familie & Soziales

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

Telefon Symbol

(0 83 21) 6 12 - 0

Fax Symbol

(0 83 21) 6 12 - 369

Zeiten Symbol

Öffnungszeiten

gruenten_header
  • Schrift klein
  • Schrift mittel
  • Schrift groß

Qualifizierungskurs für neue Tagesmütter/-väter

Kursbeginn am 5. März 2012

Tagesmütter oder auch Tagesväter stellen eine Möglichkeit für Eltern dar, deren Betreuungsbedarf von Krippe, Kindergarten, Hort oder Schule nicht gedeckt werden können. Für die Tagesmütter/-väter selbst gibt es durchaus unterschiedliche Motive, die Tätigkeit auszuüben: der kleine Nebenverdienst neben der Erziehung/Betreuung der eigenen Kinder, ein wertvoller und wichtiger Beitrag zur guten Versorgung der Kinder in der eigenen Gemeinde, eine erfüllende Tätigkeit zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Derzeit kann der Bedarf an Tagesmüttern insbesondere in den beiden Städten Sonthofen und Immenstadt nicht vollständig gedeckt werden. Das Jugendamt ist daher sehr daran interessiert, dass sich Frauen und Männer aus diesen beiden Städten, aber auch darüber hinaus, für die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater bereiterklären und den am 5. März beginnenden Qualifikationskurs in Immenstadt besuchen.

Für weitere Einzelheiten zur Tätigkeit als Tagesmutter/-vater und zum Qualifikationskurs wenden Sie sich bitte an das Kreisjugendamt Oberallgäu, Hr. Lammel, Tel. 08321 / 612-279 oder Fr. Högner, Tel. 08321/612-303 oder Frau Böck, Tel. 08321/612-389.


 

Hintergrund

Wer Tagespflege anbieten möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis.

Um die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten, müssen die Tagespflegepersonen über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Dies kann sowohl die eigene Wohnung sein als auch angemietete oder anderweitig zur Verfügung stehende Räumlichkeiten.
Des Weiteren benötigen Pflegepersonen eine fachliche Eignung, die sie entweder über eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen können (z. B. Erzieherin, Kinderpflegerin, Kinderkrankenschwester, Lehrer o.ä.); in allen anderen Fällen ist der Besuch eines Qualifikationskurses über das Jugendamt erforderlich.

Tagespflege ist eine individuelle Betreuung von Kindern. Betreuungsumfang und -inhalt werden direkt auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst und mit den Erwartungshaltungen der Eltern abgestimmt. Die Tagespflege kann alleine oder ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule durchgeführt werden.

Die Kinder werden überwiegend im Haushalt der Tagesmutter betreut. Die Betreuungszeiten unterliegen keinen Vorgaben, sondern können individuell zwischen Eltern und Tagesmutter vereinbart werden.
Die Kosten für die Betreuung werden zwischen den Eltern und der Pflegeperson ausgehandelt. Das Jugendamt kann auf Antrag der Eltern einen Kostenbeitrag gewähren. Dieser ist einkommensabhängig und liegt derzeit bei max. 2,70 EUR / Stunde. Für eine finanzielle Förderung von Tagespflege bei Kindern unter 3 Jahren muss bis 2013 ein wichtiger Grund vorliegen (z. B. Berufstätigkeit, Schul- oder Berufsausbildung, Krankheit o.ä.).

Bernward Lingemann
Jugendamtsleiter