Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für allein erziehende Elternteile
Grundsätzliche Vorraussetzungen zur Gewährung:
- Kind lebt bei einem Elternteil, der ledig bzw. geschieden ist oder vom anderen Elternteil auf Dauer getrennt lebt
- Kind erhält nicht Unterhalt in Höhe der derzeit geltenden UVG-Leistungen
- Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Kind hat noch nicht für 72 Monate UVG-Leistungen bezogen



