Rechtliche Betreuung
Ist jemand durch eine Krankheit oder eine Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, gibt es die Möglichkeit, ihm für bestimmte Aufgaben einen gesetzlichen Vertreter, den sogenannten Betreuer, zur Seite zu stellen.
Bei folgenden Krankheiten oder Behinderungen kann eine Betreuung eingerichtet werden
- psychische Krankheiten
- geistige Behinderungen
- seelische Behinderungen
- körperliche Behinderungen
Anders als früher sind die Betroffenen nicht mehr automatisch geschäftsunfähig. Stattdessen stellt das Betreuungsgericht fest, ob der Betroffene in der Lage ist, die Tragweite seiner Willenserklärungen und Handlungen zu überschauen. Das Gericht hat aber die Möglichkeit, für einzelne Aufgabenbereiche einen so genannten Einwilligungsvorbehalt anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sonst die Gesundheit oder das Vermögen des Betreuten geschädigt würde. In diesem Fall muss der Betreute für festgelegte Dinge die Einwilligung seines Betreuers einholen. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die rechtliche Betreuung erforderlich ist.
Betreuungstelle
Die Betreuungsstelle im Landratsamt
- unterstützt und berät Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer
- informiert über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und
- Patientenverfügungen und
- beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten (gegen Gebühr)
- führt selbst rechtliche Betreuungen
- unterstützt das zuständige Betreuungsgericht im Betreuungsverfahren.
Einige grundlegende Informationen über die rechtliche Betreuung haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Sie können sich aber jederzeit auch gerne an das Landratsamt Oberallgäu wenden. Für ein persönliches Gespräch bitten wir Sie, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.
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