Sozialwohnungs-Vergabe
Die Vergabe von staatlich geförderten Mietwohnungen an sozial Berechtigte ist an bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen gebunden.
Die Berechtigung, eine Sozialmietwohnung zu beziehen, bescheinigt in der Regel das zuständige Landratsamt. Mit diesem Berechtigungsnachweis kann man sich bei den Vermietern von Sozialmietwohnungen (Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften, private Vermieter) um eine Sozialmietwohnung bewerben. Ein Rechtsanspruch auf eine Sozialmietwohnung besteht nicht.
Für eine Vormerkung auf eine Sozialwohnung ist eine persönliche Vorsprache im Landratsamt notwendig.



