Kreisumlage 2011
Hebesatz von 50 Kreisumlagepunkten einstimmig beschlossen
Was ist die Kreisumlage?
Umlagen sind Leistungen der Gemeinden und Landkreise an die jeweils nächsthöhere kommunale Ebene oder den Staat. Die Umlagen werden nach der Leistungsfähigkeit der Kommunen bemessen. Deshalb tragen sie neben den Schlüsselzuweisungen maßgeblich zum Ziel des kommunalen Finanzausgleichs bei, die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen einander anzunähern.
Da die Landkreise keine eigenen Steuereinnahmen verbuchen können, sind sie auf Zuweisungen durch Bund, Land und andere angewiesen. Der hierdurch nicht gedeckte Bedarf werden bei den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. Die Landkreise erheben eine Kreisumlage.
Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes der Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird bei den Umlageschuldnern (den kreisangehörigen Gemeinden und den Großen Kreisstädten) in gleichen monatlichen Raten erhoben. Die Umlagesätze dürfen im jeweils laufenden Jahr nur einmal geändert werden. Dabei muss eine Erhöhung vor dem 1. Juni beschlossen sein.
Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage sind die Umlagegrundlagen. Dies sind die jeweils gültigen Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden als Kennzahl ihrer eigenen Steuerstärke und 80 Prozent der im Vorjahr vom Freistaat Bayern an die kreisangehörigen Gemeinden geflossenen Schlüsselzuweisungen. Praktisch bedeutet dies, dass die Höhe der Kreisumlage, auf die einzelnen Bürger bezogen, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.
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kreisumlage_2011_-_gemeinden.pdf16.582 kB
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