Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Dem Ausschuss gehören 14 Kreisräte und der Landrat an. Den Vorsitz in den Sitzungen hat der Landrat.
Der Ausschuss
wird beschließend tätig in folgenden Angelegenheiten:
a) grundsätzliche und allgemeine Angelegenheiten der Sozialhilfe
b) offene, ambulante und stationäre Altenhilfe
c) ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
d) Altenplanung (insbesondere Bedarfsermittlung gem. Art. 3 AGPflegeVG),
e) im Rahmen der Zuständigkeiten des Landkreises und der vom Kreistag ausgewiesenen Mittel in Angelegenheiten der Volksgesundheit, insbesondere in den Bereichen Ernährung und Verbraucherschutz.
wird beratend tätig in Angelegenheiten
- des Bauens und Wohnens für Familien im Landkreis,
- der Mobilität von Familien im Landkreis,
- der Förderung von Kinderbetreuungs- und Vorschuleinrichtungen,
- der Förderung der Vernetzung frauen- und familienspezifischer Organisationen
im Landkreis,
- der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
- der Integration von ausländischen Mitbürgern.
Er gibt Anregungen hinsichtlich der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen bei der Übernahme von Ehrenämtern und unterstützt die Trägerversammlung der ARGE SGB II.



