Bauausschuss
Dem Bauausschuss gehören 14 Kreisräte und der Landrat an. Den Vorsitz in den Sitzungen hat der Landrat.
Der Bauausschuss
wird beschließend tätig
- in allen Bauangelegenheiten des Landkreises (Hoch- und Tiefbau), die im Rahmen des Haushaltsansatzes durchgeführt werden. Hierzu zählen auch alle Grundstücksangelegenheiten, die mit dem Bau von Kreisstrassen in Verbindung stehen, sowie alle mit der Unterhaltung der Kreisstrassen zusammenhängenden Angelegenheiten, einschl. der Regelung des Winterdienstes;
- im Rahmen der vom Kreistag ausgewiesenen Mittel zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs;
wird beratend tätig
- im Bereich der Entwicklung des Schienen- und Strassenverkehrs und
- im Bereich des Hochwasserschutzes,
soweit es sich um Baumaßnahmen handelt.



