Politik & Verwaltung

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Jugendhilfeausschuss

Für den Jugendhilfeausschuss gibt es besondere gesetzliche Regelungen im Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetz und in der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Oberallgäu.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören an als stimmberechtigte Mitglieder

  • der Landrat als Vorsitzender
  • 11 Kreisräte
  • 8 weitere Männer und Frauen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen und vom Kreistag gewählt werden

sowie weitere beratende Mitglieder. Dies sind der Leiter des Jugendamtes, ein Jugend- oder Familienrichter, ein Vertreter der Schulen, der Arbeitsagentur, der Polizei, des Kreisjugendrings, der Kirchen, der Erziehungsberatungen und die Gleichstellungsbeauftragte.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dafür im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Darüber hinaus entwickelt er u.a. Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe und für die Vernetzung und koodinierte Zusammenarbeit der bestehenden Einrichtungen und wirkt mit bei der örtlichen Jugendhilfeplanung.

Brigitte Klöpf
Sachgebietsleiterin Stellv. Pressesprecherin