Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Dem Schul-, Kultur- und Sportausschuss gehören 14 Kreisräte und der Landrat an. Den Vorsitz in den Sitzungen hat der Landrat.
Der Ausschuss
wird beschließend tätig
- in allen Angelegenheiten der Schulen, für die nicht der Bauausschuss oder der Jugendhilfeausschuss zuständig sind, und, sofern erforderlich, im Rahmen der vom Kreistag dafür ausgewiesenen Haushaltsmittel (z.B. Sprengelbildung an Berufsschulen, M- und P-Klassen, Gastschulbeiträge),
- im Rahmen der vom Kreistag ausgewiesenen Mittel zur Förderung von Sport und Kultur einschl. der Angelegenheiten überörtlicher Infrastruktureinrichtungen für den Sport.
wird beratend tätig
in sonstigen Schulangelegenheiten.



