Wahlen
Vertreter der Bürgerinnen und Bürger
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt.
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind gemäß Art. 38 des Grundgesetzes
- allgemein (jeder deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre alt und nicht auf Grund von § 13 des Bundeswahlgesetzesvom Wahlrecht ausgeschlossen ist, darf wählen),
- unmittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber gegeben),
- frei (kein Wähler wird überwacht; kein Wahlzwang),
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und
- geheim (es darf nicht bekannt werden, wem der Wähler seine Stimme gegeben hat).
Im Rahmen des übertragen Wirkungskreises ist der Landkreis die Durchführung von Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament zuständig.
Übersicht über die politischen Mandatsträger
Wahlergebnisse im Detail
Die detaillierten Ergebnisse der verschiedenen Wahlen werden wir demnächst hier wieder bereitstellen.



