Ausfuhr- / Zollkennzeichen
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original (keine Kopie) mit Meldebescheinigung (nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland)
- gelbe Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für internationale Zulassung
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- bei zugelassenen Fahrzeugen - amtliche Kennzeichen, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen - Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I+II mit Außerbetriebsetzungsvermerk
- Vorführung des Fahrzeuges wegen Überprüfung der Fahrgestellnummer
- das Fahrzeug muss so lange eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) haben, solange das Ausfuhrkennzeichen Gültigkeit hat
BITTE BEACHTEN:
Seit dem 01.07.2010 muss bei der Zuteilung eines Ausfuhr-/Zollkennzeichens zwingend eine Einzugsermächtigung (auch von einem ausländischen Konto) für das Finanzamt erteilt werden, da diese Fahrzeuge ab dem 1. Tag der Zuteilung steuerpflichtig sind.
Kann keine Einzugsermächtigung erteilt werden, muss die anfallende KFZ-Steuer in bar bei der Bank eingezahlt werden.
Gebühren: € 40,00 bei Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I+II
€ 33,90 bei bereits erstellter Zulassungsbescheinigung Teil I+II



