Außerbetriebsetzung
Seit dem 01.03.2007 entfällt nach der neuen Fahrzeugverordnung die vorübergehende Stilllegung, sowie die endgültige Löschung eines Fahrzeuges.
An deren Stelle trat die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.
Dadurch wird jedoch auch das bisherige amtliche Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung frei, es kann jedoch für eine eventuelle Wiederzulassung auf den gleiche Fahrzeughalter für die Dauer von 1 Jahr reserviert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
Gebühren: € 5,90 bei Zulassung innerhalb des Zulassungsbezirkes
€ 11,00 bei Zulassung außerhalb des Zulassungsbezirkes



