Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 1 Jahr
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.) speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Gebühren: € 10,50
Besonderheit:
Die Kennzeichen sind nur 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung gültig und gelten nur für Fahrten im Inland, sowie für Fahrten von Deutschland nach Österreich und (eingeschränkt) nach Italien.



