Wirtschaft & Verkehr

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Öffnungszeiten

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Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 1 Jahr
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.) speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
  • Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

 

Gebühren:    € 10,50

Besonderheit:

Die Kennzeichen sind nur 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung gültig und gelten nur für Fahrten im Inland, sowie für Fahrten von Deutschland nach Österreich und (eingeschränkt) nach Italien.

Manfred Berktold
Sachgebietsleiter