Neuzulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland (EG-Fahrzeug)
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 1 Jahr
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug nicht aus der EU ist
- Kontrollmitteilung ans Finanzamt wegen Umsatzsteuer
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier = Certificate of Conformity)
- Sollten keine Vorpapiere, Ursprungszeugnis oder andere Unterlagen vorhanden sein, eine Bestätigung des Importeurs, dass er keine Vorpapiere und kein Ursprungszeugnis des Herstellers erhalten hat, und Vorpapiere nach seiner Kenntnis nicht bei einer in-oder ausländischen Bank hinterlegt sind
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bzw. ausgestellte Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (bei sog. zulassungsfreien Fahrzeugen) oder EU-Ubereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Fahrgestellnummer
Gebühren: € 56,00



