Wirtschaft & Verkehr

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Rote Kennzeichen Oldtimer / 07er-Kennzeichen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (z.B. Oldtimer-Rallyes u.ä. Veranstaltungen) dienen, können nach § 17 FZV und § 23 StVZO Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d.h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.


Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Die Fahrzeuge müssen mind. 30 Jahre alt sein
  • Die Fahrzeuge dürfen bei der Benutzung des Roten Kennzeichens nicht zugelassen sein und müssen außer Betrieb gesetzt sein.


Es dürfen nur folgenden Fahrten durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung


Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, aus der ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und Rahmen, in denen sie benutzt werden können, bekannt ist
  • Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (die Stellplätze dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebscheinigung - nicht älter als 1 Jahr
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.) für Rote Kennzeichen
  • Kopien der Fahrzeugpapiere (Original vorlegen, Kopien werden von der Zulassungsbehörde angefertigt)
  • Bestätigung des Technischen Überwachungsvereins, dass das KFZ der Zweckbestimmung eines Oldtimers im Sinne des § 23 StVZO entspricht
  • Für Fahrzeuge, denen in Deutschland noch keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, wird ein Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften benötigt. Als Nachweis ist das Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen und die damit verbundene Ausnahmegenehmigung vorzulegen.
  • Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)


Hinweise:

Bei Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens erfolgt eine Pauschalbesteuerung mit € 46,00 für Krafträder und € 191,00 für alle sonstigen Fahrzeuge, insbesondere PKW.


Für weitere Fragen wenden sie sich bitte an

Herr Eibl für den südlichen Landkreis
Tel: 08321 / 612900
Fax 08321 / 612350

Herr Seitz für den nördlichen Landkreis
Tel: 0831 / 25251800
Fax 0831 / 25251830


Gebühren:     € 173,90 und zusätzlich € 4,30 für jeden weiteren Fahrzeugschein

Manfred Berktold
Sachgebietsleiter