Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf den gleichen Halter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 1 Jahr
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.)
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis mit Eintragung der Außerbetriebsetzung oder Zulassungsbescheinigung Teil I+II mit Außerbetriebsetzungsvermerk
- Kennzeichenschilder
- Gültige TÜV-Bescheinigung bzw. gültigen TÜV-Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Gebühren: € 20,20 mit Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil I+II
€ 11,70 bei bereits erstellter Zulassungsbescheinigung Teil I+II



