Zulassung Gebraucht-Fahrzeug aus dem Ausland (EG-Fahrzeug)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 1 Jahr
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls Fahrzeug nicht aus EU
- Kaufvertrag, der die grenzüberschreitende Veräußerung bescheinigt (nicht notwendig, wenn der einzutragende Halter in Deutschland der letzte eingetragene Halter im Ausland war)
- Kontrollmitteilung an das Finanzamt wegen Umsatzsteuer (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU, deren Zulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- Ausländische Kfz-Papiere und/oder wenn vorhanden, zusätzlich EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Technisches Gutachten gem. §21 StVZO bzw. ausgestellte Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt
- Bei Firma: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Gebühren: € 56,00



