Wirtschaft & Verkehr

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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(0 83 21) 6 12 - 369

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Öffnungszeiten

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Zulassung Gebraucht-Fahrzeug aus dem Ausland (EG-Fahrzeug)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als 1 Jahr
  • Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls Fahrzeug nicht aus EU
  • Kaufvertrag, der die grenzüberschreitende Veräußerung bescheinigt (nicht notwendig, wenn der einzutragende Halter in Deutschland der letzte eingetragene Halter im Ausland war)
  • Kontrollmitteilung an das Finanzamt wegen Umsatzsteuer (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU, deren Zulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • Ausländische Kfz-Papiere und/oder wenn vorhanden, zusätzlich EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Technisches Gutachten gem. §21 StVZO bzw. ausgestellte Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt
  • Bei Firma: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

Gebühren:     € 56,00

 

 

 

Manfred Berktold
Sachgebietsleiter