Wirtschaft & Verkehr

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2 • 87527 Sonthofen

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Bus

Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung

Informationen zu Bus und Bahn im Oberallgäu

Die Landkreise in Bayern sind für die Planung, Organisation und Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personnahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Das derzeitige Konzept der Busverbindungen wurde ab 1996 aufgebaut, die Fahrpläne der Busse untereinander und auch auf die Bahn abgestimmt. Das "Rückgrat" des Liniennetzes bildet die Bahnstrecke zwischen Dietmannsried und Oberstdorf bzw. Immenstadt und Oberstaufen.

Im Jahr 2010  wurde für den Bereich des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten ein umfangreicher Nahverkehrsplan erstellt. Der Nahverkehrsplan dient als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen, um das ÖPNV-Angebot in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Ein wesentlicher Teil unseres ÖPNV-Konzeptes ist, dass die Schülerbeförderung im Wesentlichen mit den regulären Linienbussen durchgeführt wird. Nur in wenigen Einzelfällen werden Schulbusse eingesetzt, die ausschließlich von berechtigten Schülern genutzt werden können. Zahlreiche Bushaltestellen wurden mit Buswartehäuschen ausgestattet. Ein weiterer Bestandteil  des Konzeptes ist das Angebot von Tages- und Urlauberkarten für die Nutzung der Busse. Mit einem Ticket können sie das ganze Nahverkehrsnetz nutzen. Angeboten werden Tageskarten für das Gesamtnetz, für den nördlichen Bereich und für den südlichen Bereich sowie Urlauberkarten für 7 Tage und für 14 Tage.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt mit Bus und Bahn.

14.05.13
14.
Mai
2013

Aktuelles bei Bus und Bahn

Es bestehen verschiedene Straßensperrungen, beachten Sie bitte die Notfahrpläne für den Busverkehr !!

Fahrpläne südliches Oberallgäu

Der neue Sommerfahrplan gültig ab 5.5.2013 für Sie hier zum herunterladen

Ihre Ansprechpartner

Schülerbeförderung

Kostenfreiheit des Schulwegs

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Danach besteht eine

Beförderungspflicht zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist), wenn

  • der Schulweg länger als 3,0 km ist (kürzeste Fußwegstrecke!)
  • der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  • Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.

Der Landkreis bzw. das Landratsamt ist zuständig für die weiterführenden Schulen.

Fahrtkostenerstattung

Fristen für Antragstellung beachten

Schüler - Infoblätter Bahn / Bus

Informationsblätter Bahn / Bus für Schüler zu den weiterführenden Schulen in Kempten Schuljahr 2012 / 2013

Geld für Schulwegkosten

Fahrtkostenerstattung bis 31. Oktober beantragen

Ihre Ansprechpartner

Roland Merkle
Sachgebietsleiter 
Helga Taube
 
Roland Merkle
Sachgebietsleiter