Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
Informationen zu Bus und Bahn im Oberallgäu
Die Landkreise in Bayern sind für die Planung, Organisation und Durchführung des allgemeinen öffentlichen Personnahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Das derzeitige Konzept der Busverbindungen wurde ab 1996 aufgebaut, die Fahrpläne der Busse untereinander und auch auf die Bahn abgestimmt. Das "Rückgrat" des Liniennetzes bildet die Bahnstrecke zwischen Dietmannsried und Oberstdorf bzw. Immenstadt und Oberstaufen.
Im Jahr 2010 wurde für den Bereich des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten ein umfangreicher Nahverkehrsplan erstellt. Der Nahverkehrsplan dient als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen, um das ÖPNV-Angebot in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln und zu optimieren.
Ein wesentlicher Teil unseres ÖPNV-Konzeptes ist, dass die Schülerbeförderung im Wesentlichen mit den regulären Linienbussen durchgeführt wird. Nur in wenigen Einzelfällen werden Schulbusse eingesetzt, die ausschließlich von berechtigten Schülern genutzt werden können. Zahlreiche Bushaltestellen wurden mit Buswartehäuschen ausgestattet. Ein weiterer Bestandteil des Konzeptes ist das Angebot von Tages- und Urlauberkarten für die Nutzung der Busse. Mit einem Ticket können sie das ganze Nahverkehrsnetz nutzen. Angeboten werden Tageskarten für das Gesamtnetz, für den nördlichen Bereich und für den südlichen Bereich sowie Urlauberkarten für 7 Tage und für 14 Tage.
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt mit Bus und Bahn.
2013
Aktuelles bei Bus und Bahn
Fahrpläne südliches Oberallgäu
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Schülerbeförderung
Kostenfreiheit des Schulwegs
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Danach besteht eine
Beförderungspflicht zur nächstgelegenen Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist), wenn
- der Schulweg länger als 3,0 km ist (kürzeste Fußwegstrecke!)
- der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
- Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.
Der Landkreis bzw. das Landratsamt ist zuständig für die weiterführenden Schulen.
Fahrtkostenerstattung
Schüler - Infoblätter Bahn / Bus
Geld für Schulwegkosten
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