Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes (nach Paragraf 52 SGB VIII und §38 JGG). Ermittelt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft gegen Jugendliche oder Heranwachsende wegen einer Straftat, dann bieten wir diesen Beratung und Unterstützung an.
Unser Aufgabenbereich:
- Mitwirkung in Strafverfahren gegen 14 bis 21- jährige (Beratung vor der Verhandlung / Begleitung zum Gerichtstermin; evt. Nachbetreuung)
- Einbringen von pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten vor Gericht
- Gutachterähnliche Funktion zu verschiedenen Fragen des Jugendgerichtsgesetzes, wie strafrechtliche Verantwortlichkeit oder Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden
- Erarbeitung von jugendgerechten Maßnahmevorschlägen
- Vermittlung von Jugendhilfeleistungen oder anderen sozialen Maßnahmen, wie z.B. Suchtberatung oder ambulanter / stationärer Therapie
- Durchführung von Betreuungsweisungen und Täter-Opfer-Ausgleich
- Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit ("Sozialstunden")