Landespflegegeld
Landespflegegeld
Mit dem Bayerischen Landespflegegeld möchte die Bayerische Staatsregierung Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen. Zuständige Behörde für die Bearbeitung von entsprechenden Anträgen ist das
Bayerisches Landesamt für Pflege
- Landespflegegeld -
Postfach 1365, 92203 Amberg
Näheres zum Landespflegegeld, insbesondere zur Antragstellung, erfahren Sie unter
www.landespflegegeld.bayern.de
Über diese Internetadresse können Sie auch die notwendigen Antragsvordrucke erhalten