Jobcenter Oberallgäu
Ihr Jobcenter Oberallgäu
Grundsicherung für Erwerbsfähige
Der Landkreis Oberallgäu ist als „zugelassener kommunaler Träger“ allein verantwortlich und zuständig für erwerbsfähige Bürger des Landkreises Oberallgäu, welche über kein oder kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verfügen.
Als Jobcenter Oberallgäu sind wir die zentrale Anlaufstelle für den Weg zurück in die Erwerbstätigkeit. Mit den passenden und am regionalen Arbeitsmarkt orientierten Konzepten geben wir individuelle Beratung und Hilfestellung für eine langfristige Perspektive im Berufsleben.
Das Jobcenter bietet die Leistungssachbearbeitung sowie die Beratung und Vermittlung in Arbeit für Arbeitsuchende im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuches II (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich "Hartz 4") und deren im Haushalt lebenden Angehörige an. Ebenso ist die Grundsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit nicht ausreichendem Einkommen Bestandteil des Aufgabengebiets.
Unser Anliegen und unsere Aufgabe ist es, Ihnen eine Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit und somit in die wirtschaftliche Selbständigkeit zu ermöglichen.
Unsere Standorte
Wir sind für die Beratung, Weiterbildung und Qualifizierung unserer Kunden an zwei Standorten für Sie da. Sowohl in Sonthofen als auch in Kempten halten wir Selbstinformationsterminals für Sie bereit, an denen Sie im Internet auf Jobsuche gehen oder Bewerbungsunterlagen erstellen oder überarbeiten können.
Durch eine Terminvereinbarung verkürzen Sie Ihre Wartezeit und stellen zudem sicher, dass Ihr zuständiger Ansprechpartner sich Zeit für Sie nehmen kann.
Bei einer Neuantragstellung ist es unbedingt erforderlich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um eine abgestimmte Bearbeitung sowohl in der Leistungssachbearbeitung als auch bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft zu gewährleisten.
COVID 19 – Erleichterter Zugang ins SGB II
Mit Beschluss des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist seit 27.03.2020 der erleichterte Zugang zu SGB II-Leistungen möglich. Die in § 67 SGB II getroffenen Regelungen gelten insbesondere für alle Neu-Antragstellungen im Zeitraum vom 01.03.2020 – (dzt.) 31.03.2021 aber auch für die Weiterbewilligung laufender Fälle.
In Kürze zusammengefasst beinhaltet dies im Wesentlichen:
- die erleichterte und vereinfachte Antragstellung auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II
- die vorübergehende Aussetzung der Vermögensprüfung,
- die vorübergehende Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung,
Nachfolgend sind einige Informationen, die entsprechenden Antragsformulare und benötigten Dokumente sowie Download-Links für Sie zusammengestellt.
Erreichbarkeit Jobcenter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind unter den Regionalteams angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen. Außerdem hat das Kommunale Jobcenter aktuell folgende Service-Nummern geschaltet: 08321/612-800 und 08321/612-774
Sollte aufgrund der hohen Antragszahlen bzw. den telefonischen Beratungsgesprächen das Jobcenter einmal nicht erreichbar sein, bitten wir Sie, Ihr Anliegen unter Angabe Ihres vollständigen Namens und einer Telefonnummer aufs Band auf zu sprechen bzw. sich via EMail (jobcenter.sued@lra-oa.bayern.de oder jobcenter.nord@lra-oa.bayern.de) oder schriftlich per Brief an uns zu wenden.
Wir versuchen, uns schnellstmöglich Ihrer Anliegen anzunehmen und uns mit Ihnen in Verbindung zu setzen!
Die ausgefüllten Unterlagen können selbstverständlich postalisch oder via EMail (auch abfotografiert) eingereicht werden. Eingereichte Originale werden umgehend nach Verscannung postalisch zurückgesandt.
Benötigte Antragsformulare
Einen Download entsprechender Antragsformulare (insbesondere auch der neue vereinfachte Kurzantrag) zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/download-center
Je gewissenhafter die Unterlagen ausgefüllt sind, desto weniger Rückfragen und Unklarheiten können sich ergeben.
Für den vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II wurde zudem ein Kurzantrag entwickelt, welchen Sie nachfolgend finden. Um Ihnen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft schnell und unbürokratisch die Ihnen zustehenden Leistungen auszahlen zu können, bitten wir Sie darum, in jedem Falle die folgenden Unterlagen ausgefüllt an uns zu übersenden:
- vereinfachter Antrag
- Anlage Einkommen (für alle Personen ab 15 Jahre - wenn im vereinfachten Antrag „ja“ angegeben wurde)
- Anlage Sozialversicherung (SV)
- Anlage Vermögen (wenn im vereinfachten Antrag zu Vermögen „ja“ angegeben wurde)
- nur für Selbstständige: Anlage KAS
Haben Sie Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft? Je nachdem, wie alt Ihre Kinder sind, füllen Sie bitte die nachfolgenden Anlagen aus:
Kinder unter 15 Jahre: – Antragsvordruck
Kinder ab 15 Jahre: – Antragsvordruck
Sie sind über 25 Jahre und leben mit Ihren Eltern zusammen? Oder Sie leben mit sonstigen Verwandten (Onkel, Tanten, Großeltern etc.) zusammen?
Dann füllen Sie bitte für jede Person die Anlage HG aus.
Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen?
Dann füllen Sie bitte die Anlage VE aus.
Sie möchten einen Mehrbedarf beantragen, z.B. weil Sie schwanger sind oder eine kostenaufwändige Ernährung benötigen?
Dann füllen Sie bitte die Anlage Mehrbedarf (MEB) aus.
Benötigte Unterlagen
Da derzeit leider keine persönlichen Vorsprachen im Kommunalen Jobcenter, z.B. zur Prüfung Ihrer Identität, möglich sind, würden wir es begrüßen, wenn Sie zu Ihrem Antrag die nachfolgend aufgeführten Dokumente in Kopie einreichen. Diese sind allerdings im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich und können auch nachträglich im Einzelfall noch angefordert werden:
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument des Antragstellers und Partners wenn möglich
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- aktuelle Chipkarte Ihrer Krankenkasse
- Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung
- Arbeitsvertrag und Lohnnachweise, sofern Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen
- Nachweise über Kurzarbeitergeld
- Ggf. die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
Sie können die Unterlagen auch mit dem Handy abfotografieren und als Anhang per Mail an jobcenter.sued@lra-oa.bayern.de oder jobcenter.nord@lra-oa.bayern.de senden.
Sollte es Ihnen gar nicht möglich sein, die o.g. Dokumente vorzulegen, so teilen Sie dies bitte im Antragsverfahren schriftlich mit.
Vorrangige Leistungen
Bitte denken Sie in diesem Zuge auch an die Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen (§ 12a SGB II) bzw. der Ausschöpfung anderer staatlicher Hilfen und Zuschüsse. Die nachfolgende Liste an Informationen und Links ist deshalb nicht abschließend und soll lediglich als Gedankenanstoß dienen:
- Kinderzuschlag, Wohngeld (https://www.oberallgaeu.org/de/jugend-familie-soziale-hilfen-senioren/soziale-hilfen/wohngeld.html), Kindergeld (Merkblatt Kindergeld (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei),
- Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,
- Kindergeld und Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
- Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
- Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.
- Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
- KFW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
- Corona-Hilfen für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709
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Regionalteam Süd
Das Regionalteam Süd betreut folgende (Wohn-)Orte:
Bad Hindelang, Balderschwang, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg i. Allgäu, Fischen i. Allgäu, Immenstadt i. Allgäu, Obermaiselstein, Oberstaufen, Oberstdorf, Ofterschwang, Rettenberg, Sonthofen, Wertach
Anschrift und Kontakt
Landratsamt Oberallgäu
Jobcenter
Regionalteam Süd Telefon 08321 / 612-800
Oberallgäuer Platz 2 Telefax 08321 / 612–67800
87527 Sonthofen E-Mail: jobcenter.sued [AT] lra-oa.bayern.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Di 8.00 – 13.00 Uhr
Mi/Do 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Fr 8.00 – 12.30 Uhr
So finden Sie uns
Vom Bahnhof
Vom Bahnhof aus fahren die Stadtbus-Linien oder die Regionalbuslinie Richtung Bad Hindelang zum Landratsamt. Zu Fuß erreichen Sie uns vom Bahnhof aus in ca. 10 Minuten.
Parken
Für Autofahrer stehen günstige Parkplätze in der "Marktanger-Tiefgarage" zur Verfügung. Von dort gelangen Sie barrierefrei zum Eingang mit Rollstuhlrampe und Lift. Des Weiteren finden Sie Kurzzeitparkplätze unmittelbar vor dem Eingang.
Ansprechpartner Team Arbeitsvermittlung/Fallmanagement
(Stand 07.09.2020) Telefon: 08321 / 612- ...
Leitung
Frau Busch | - 811 |
Koordination und Abrechnung
von Förderungen und Maßnahmen
(Aus-/Fort- und Weiterbildung, Umschulung)
Frau Bär | - 855 |
Zuständigkeiten nach Wohnort:
Vermittlung/Beratung für
♦ Alleinerziehende (ohne Flüchtlinge)
♦ unter 25-Jährige (U25) (ohne Flüchtlinge)
♦ Schüler (auch Flüchtlinge)
♦ Flüchtlinge mit Berufsschulpflicht (BAF)
Bad Hindelang | Frau Frey | - 843 |
Blaichach | Frau Frey | - 843 |
Burgberg | Frau Zauner | - 840 |
Hörnergruppe (VG) | Frau Frey | - 843 |
> Balderschwang |
> Bolsterlang |
> Fischen |
> Obermaiselstein |
> Ofterschwang |
Immenstadt | Frau Frey | - 843 |
Oberstaufen | Frau Frey | - 843 |
Oberstdorf | Frau Frey | - 843 |
Rettenberg | Frau Zauner (nur Di. bis Fr. vormittags) | - 840 |
Sonthofen | Frau Zauner (nur Di. bis Fr. vormittags) | - 840 |
Wertach | Frau Frey | - 843 |
Vermittlung/Beratung für
♦ Flüchtlinge (ohne Schüler)
Bad Hindelang | Herr Bader | - 580 |
Blaichach | Herr Bader | - 580 |
Burgberg | Herr Bader | - 580 |
Hörnergruppe (VG) | Herr Bader | - 580 |
> Balderschwang |
> Bolsterlang |
> Fischen |
> Obermaiselstein |
Immenstadt | Herr Bader | - 580 |
Oberstaufen | Herr Bader | - 580 |
Oberstdorf | Frau Strehlke (nur Di. bis Do.) | - 812 |
Rettenberg | Herr Bader | - 580 |
Sonthofen | Frau Strehlke (nur Di. bis Do.) | - 812 |
Wertach | Herr Bader | - 580 |
Vermittlung/Beratung für
♦ ab 25-Jährige (Ü25) (ohne Flüchtlinge)
Bad Hindelang | Frau Fürstenberg | - 831 |
Blaichach | Herr Akal | - 830 |
Burgberg | Herr Hemmert (nur Mo. bis Do.) | - 835 |
Hörnergruppe (VG) | Herr Hemmert (nur Mo. bis Do.) | - 835 |
> Balderschwang |
> Bolsterlang |
> Fischen |
> Obermaiselstein |
Immenstadt | A-J | Herr Akal | - 830 |
Immenstadt | K-Z | Frau Fürstenberg | - 831 |
Oberstaufen | Herr Hemmert (nur Mo. bis Do.) | - 835 |
Oberstdorf | Frau Römer (nur vormittags) | - 838 |
Rettenberg | Frau Fürstenberg | - 831 |
Sonthofen | A-I | Frau Kottek (nur Mo. nachm. + Di./Mi. vorm.) | - 849 |
Sonthofen | J-R | Herr Hemmert (nur Mo. bis Do.) | - 835 |
Sonthofen | S-Z | Frau Römer (nur vormittags) | - 838 |
Wertach | Frau Fürstenberg | - 831 |
Ansprechpartner Team Leistungsgewährung (Alg II/Sozialgeld)
(Stand 07.09.2020) Telefon: 08321 / 612-...
Leitung
Frau Alija | - 860 |
Leistungsberechnung Selbständige
Frau Keppeler (Büro DSt. Nord, Kempten - Termine in SF nach vorheriger Vereinbarung möglich) | - 829 |
Sachbearbeitung Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Kosten der Unterkunft
Zuständigkeiten nach Wohnort:
Bad Hindelang | Frau Dempfle | - 856 |
Blaichach | A-K | Frau Gebhard | - 826 |
Blaichach | L-Z | Herr Trinkl | - 913 |
Burgberg | Herr Trinkl | - 913 |
Hörnergruppe (VG) | Herr Grauer | - 818 |
> Balderschwang |
Immenstadt | A-G | Herr Trinkl | - 913 |
Immenstadt | H-O | Herr Bilgery | - 806 |
Immenstadt | P-Z | Frau Gebhart | - 826 |
Oberstaufen | Frau Dempfle | - 856 |
Oberstdorf | A-K | Herr Grauer | - 818 |
Oberstdorf | L-Z | Frau Dempfle | - 856 |
Rettenberg | Frau Gebhard | - 826 |
Sonthofen | A-L | Herr Eberle | - 912 |
Sonthofen | M-Sb | Herr Bilgery | - 806 |
Sonthofen | Sc-Z | Frau Haslach | - 837 |
Wertach | Herr Grauer | - 818 |
Regionalteam Nord
Das Regionalteam Nord betreut folgende (Wohn-)Orte:
Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Haldenwang, Lauben, Missen-Wilhams, Oy-Mittelberg, Sulzberg, Waltenhofen, Weitnau, Wiggensbach, Wildpoldsried
Anschrift und Kontakt
Landratsamt Oberallgäu
Jobcenter
Regionalteam Nord Telefon 08321 / 612-623
Sandstr. 10 Telefax 08321 / 612–67888
87439 Kempten E-Mail: jobcenter.nord [AT] lra-oa.bayern.de
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr,
Dienstag: 8.00 – 13.00 Uhr,
Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr,
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr,
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr.
Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
So finden Sie uns
Vom Bahnhof
Vom Bahnhof fahren die Stadtbuslinien zur ZUM (Zentrale Bus-Umsteigestelle). Von dort erreichen Sie uns zu Fuß in ca. 6 Minuten.
Parken
Für Autofahrer stehen Parkplätze am Königsplatz und in der Sandstraße zur Verfügung.
Von der Salzstraße aus gelangen Sie barrierefrei zum Jobcenter.
Ansprechpartner
(Stand: 07.12.2020) Telefon: 08321 / 612-...
Leitung
Herr Lingg van Dongen | - 850 |
stellv. Leitung
Herr Weiberg | - 857 |
Fallmanagement
Herr Lingg van Dongen | - 850 |
Koordination und Abrechnung
von Förderungen und Maßnahmen
(Aus-/Fort- und Weiterbildung, Umschulung)
Frau Bär | - 855 |
Leistungsberechnung Selbständige
Frau Keppeler | - 829 |
Vermittlung/Beratung für unter 25-Jährige (U25)
(ohne Migranten/Flüchtlinge)
Frau Evenstad | - 847 |
Vermittlung/Beratung für Alleinerziehende
(ohne Migranten/Flüchtlinge)
Herr Becker | - 808 |
Vermittlung/Beratung für Migranten und Flüchtlinge
Herr Laukel | - 851 |
Zuständigkeiten nach Wohnort:
Vermittlung/Beratung für ab 25-Jährige (Ü25)
(ohne Migranten/Flüchtlinge)
Altusried | Herr Sirl | - 852 |
Betzigau | Herr Müller | - 861 |
Buchenberg | Herr Müller | - 861 |
Dietmannsried | Herr Becker | - 808 |
Durach | Frau Evenstad | - 847 |
Haldenwang | Herr Becker | - 808 |
Lauben | Herr Müller | - 861 |
Missen | Herr Müller | - 861 |
Oy-Mittelberg | Herr Müller | - 861 |
Sulzberg | Herr Müller | - 861 |
Waltenhofen | Herr Müller | - 861 |
Weitnau | Herr Sirl | - 852 |
Wiggensbach | Herr Becker | - 808 |
Wildpoldsried | Herr Becker | - 808 |
Sachbearbeitung Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Kosten der Unterkunft
Altusried | Frau Speichermann | - 807 |
Betzigau | Frau Speichermann | - 807 |
Buchenberg | Herr Haug | - 577 |
Dietmannsried | Frau Wagner (nur Mo.+ Di. vorm.) | - 858 |
Durach | Herr Haug | - 577 |
Haldenwang | Herr Haug | - 577 |
Lauben | Frau Wagner (nur Mo.+ Di. vorm.) | - 858 |
Missen | Frau Seel (nur vormittags) | - 819 |
Oy-Mittelberg | Frau Speichermann | - 807 |
Sulzberg | Frau Seel (nur vormittags) | - 819 |
Waltenhofen | Herr Haug | - 577 |
Weitnau | Frau Seel (nur vormittags) | - 819 |
Wiggensbach | Frau Speichermann | - 807 |
Wildpoldsried | Frau Speichermann | - 807 |
Wichtige Links und Formulare
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit bieten auf ihren Internetseiten umfangreiche und detaillierte Informationen, Broschüren, Merkblätter und Formulare an. Hier haben wir wichtige Links für Sie zusammengefasst:
hier gelangen Sie zur Internetseite des Bundesministeriums
hier gelangen Sie zur Jobbörse der Arbeitsagentur
hier gelangen Sie zur "vor Ort-Suche" auf der Homepage der Arbeitsagentur
hier gelangen Sie zur Formularverwaltung Arbeitslosengeld II der Agentur für Arbeit