Der Freistaat Bayern hat die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt.
- Die verschärfte Maskenpflicht ab 18. Januar 2021 gilt im ÖPNV und freigestellten Schülerverkehr.
- FFP2-Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen sowie zugehörigen Einrichtungen (z.B. Haltestellen).
- Alternativ zu FFP2-Masken werden auch Masken mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard (KN 95 und N 95-Schutzmasken) akzeptiert.
- Für Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag gilt die verschärfte Maskenpflicht nicht. Diese müssen wie bisher nur eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.