Bürgerservice/Zulassung
BürgerService Zulassung
Erst zulassen; dann anlassen! Damit ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf, müssen verschiedenste Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei ist es nicht immer einfach, den Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu behalten. Hier finden Sie Informationen rund um die häufigsten Fragen, die sich beim Betrieb und der Zulassung Ihres Fahrzeuges stellen können.
Bitte beachten Sie: Eine Zulassung kann bei Kfz.-Steuerrückständen nicht erfolgen. Die Gebührenrückstände sind beim Hauptzollamt Augsburg, Standort 87435 Kempten (Allgäu), Bahnhofplatz 3, zu begleichen. Der vom Hauptzollamt erstellte Beleg (10 Tage Gültigkeit) ist bei der Zulassung eines Fahrzeuges vorzulegen.
Über das Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge an die Verwaltung des Landratsamtes Oberallgäu online zu erfassen und direkt an uns zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten:
- Wunschkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Online-Zulassung Mit diesm Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Der Service ist ein Teil des Projekts Internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfz Stufe 3) des BMVI.
BürgerService Zulassung Sonthofen
Ansprechpartner: J. Eibl
Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Service-Telefon 08321 / 612-900
Fax 08321 / 612-350
zur Online-Terminvergabe für Sonthofen
für den südlichen Landkreis - Ihr Wohnort:
- Balderschwang
- Blaichach
- Bolsterlang
- Burgberg i. Allg.
- Fischen i. Allg.
- Bad Hindelang
- Immenstadt i. Allg.
- Missen-Wilhams
- Obermaiselstein
- Oberstaufen
- Oberstdorf
- Ofterschwang
- Rettenberg
- Sonthofen
- Wertach
BürgerService Zulassung Kempten
Ansprechpartner: J. Müller
Bahnhofstr. 80, 87435 Kempten
Service-Telefon 0831 / 2525-3400
Fax 0831 / 2525-3450
zur Online-Terminvergabe für Kempten
für den nördlichen Landkreis – Ihr Wohnort:
- Altusried
- Betzigau
- Buchenberg
- Dietmannsried
- Durach
- Haldenwang
- Lauben
- Oy-Mittelberg
- Sulzberg
- Waltenhofen
- Weitnau
- Wiggensbach
- Wildpoldsried
Oft benötigte Formulare
Alle Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen vorbehalten.
Bei allen hier beschriebenen Zulassungsvorgängen und benötigten Unterlagen kann es immer Ausnahmen oder Spezialfälle geben, bei denen die benötigten Unterlagen eventuell abweichen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Fahrzeug An- / Abmeldung
Neuzulassung eines Fahrzeugs
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificate of conformity) oder Gutachten gem. §21 StVZO (von TÜV, Dekra, etc.)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
- ACHTUNG: bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II wird zusätzlich ein/e Kaufvertrag/Rechnung, das Formular "Erklärung Umsatzsteuer" und eine FIN-Bestätigung vom TÜV, Dekra, etc. oder dem Autohändler, bei dem das Fahrzeug steht, benötigt. (alternativ kann das Fahrzeug auch vorgeführt werden)
Gebührenrahmen: ab € 27,60
Neuzulassung Fahrzeug aus dem Ausland
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug nicht aus der EU ist
- Erklärung Umsatzsteuer für das Finanzamt
- evtl. ausländischer Herstellerbrief (Sollte dieser nicht vorhanden sein, eine Bestätigung des Importeurs, dass er keine Vorpapiere erhalten hat und nach seinem Wissen keine Vorpapiere erstellt wurden)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (von TÜV, Dekra, etc.) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC = certificate of conformity)
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- FIN-Bestätigung (vom TÜV, Dekra, etc. oder dem Autohändler, bei dem das Fahrzeug steht). Alternativ kann das Fahrzeug auch vorgeführt werden
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer (auch ausländische IBAN möglich)
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 31,20
Zulassung Gebraucht-Fahrzeug aus dem Ausland
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ausländische Fahrzeugpapiere
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificate of conformity) oder Gutachten gem. §21 StVZO / Datenbestätigung (vom TÜV, Dekra, etc.)
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls Fahrzeug nicht aus EU
- Kaufvertrag oder Originalrechnung (nicht notwendig, wenn der einzutragende Halter in Deutschland der letzte eingetragene Halter im Ausland war)
- FIN-Bestätigung (vom TÜV, Dekra, etc. oder dem Autohändler, bei dem das Fahrzeug steht). Alternativ kann das Fahrzeug auch vorgeführt werden
- Erklärung Umsatzsteuer für das Finanzamt (Wenn die Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurück liegt oder das Fahrzeug nicht mehr als 6.000 Km Laufleistung hat)
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- gültige deutsche Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firma: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 31,20
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief). Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, mit Abmeldevermerk.
- Kennzeichenschilder (Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und eine Änderung der Kennzeichen erfolgen soll)
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 19,90
Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises
Bei Kennzeichenwechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
- bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 30,20
Seit 01.10.2019 ist die Kennzeichenübernahme bei zugelassenen Fahrzeugen möglich.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Ohne Halterwechsel:
- Berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra,GTÜ, etc.)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Mit Halterwechsel:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra,GTÜ, etc.)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Gebühren: ab € 17,60
Außerbetriebsetzung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. KFZ-Schein
- alle Kennzeichenschilder
OA-Kennzeichen können auf den bisherigen Halter entweder für ein anderes Fahrzeug (6 Monate) oder für das selbe Fahrzeug (12 Monate) reserviert werden.
Gebühren: € 7,80 (bei Reservierung des Kennzeichens für den selben Halter und das selbe Fahrzeug zzgl. 2,60€)
Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach Außerbetriebsetzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Außerbetriebsetzungsvermerk (Bei alten Fahrzeugpapieren KFZ-Brief + KFZ-Schein)
- Kennzeichenschilder
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer (auch ausländische IBAN möglich)
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 12,50
Änderung Fahrzeug- / Personendaten
Änderung technischer Daten
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Technisches Gutachten der Änderung (von TÜV, Dekra, GTÜ, etc.) - Gültigkeit 18 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.), wenn sich durch die technische Änderung die Fahrzeugart ändert (z.B. Umschlüsselung von PKW auf LKW)
Gebühren: ab € 12,00
Änderung der Halterdaten bei Namens- und/oder Adressänderung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Bei Namensänderung:
- berichtiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (liegt das neue Ausweisdokument noch nicht vor, dann das alte Dokument mit amtlicher Bestätigung über die Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweis desjenigen
Bei Adressänderung durch Umzug innerhalb des Landkreises:
- berichtigter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Firmen: berichtigte Gewerbeummeldung, event. Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als 1 Jahr
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweis desjenigen
Gebühren: ab € 12,00
Adressänderung durch Umzug von außerhalb des Landkreises: Siehe "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises"
Verlust Dokumente / Kennzeichen
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (vom Halter und der Person, die die ZB Teil I / KFZ-Schein verloren hat)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. KFZ-Brief) oder Betriebserlaubnis
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ etc.)
- Verlusterklärung von der Person, die das Dokument verloren hat (bei abweichendem Halter auch die Unterschrift des Fahrzeughalters)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
Gebühren: ab € 12,00
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein)
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments von der Person, die die Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. KFZ-Brief) verloren hat (kann bei einem Notar oder durch persönliches Erscheinen in der Kfz-Zulassungsbehörde abgegeben werden)
Bitte beachten:
Der Fahrzeugbrief wird neu beantragt, jedoch erst nach einer Aufbietungsfrist von ca. 2 Wochen dem Halter ausgehändigt.
Eine Außerbetriebsetzung ist sofort möglich, eine Umschreibung auf einen anderen Halter kann jedoch erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist durchgeführt werden.
Gebühren: ab € 70,20 mit Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenverlust mit Umkennzeichnung
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Das alte Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebscheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- das evtl. noch vorhandene Kennzeichen
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
- Verlusterklärung von der Person, die das Dokument verloren hat (bei abweichendem Halter auch die Unterschrift des Fahrzeughalters) oder Diebstahls-Anzeige von der Polizei
Gebühren: ab € 28,20
Sonderkennzeichen
Saisonkennzeichen
Das Fahrzeug kann nur während eines festgelegten Betriebszeitraums genutzt werden(mindestens 2 Monate, maximal 11 Monate - jährlich nur 1 Zeitraum möglich)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) mit Angaben zum Betriebszeitraum
- bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug zugelassen ist)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
Bitte beachten:
- Das Fahrzeug gilt auch im Ruhezeitraum als zugelassen, nicht als außer Betrieb gesetzt. Ruhezeitraum ist der Zeitraum, der auf dem amtlichen Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein) nicht mit eingeschlossen ist.
- Während dem Ruhezeitraum darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht eingesetzt werden.
- Das Abstellen im Ruhezeitraum auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.
- Die Versicherung muss nahtlos bestehen, auch im Ruhezeitraum.
- Läuft während des Ruhezeitraumes die Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.) ab, ist diese im ersten Monat des Betriebszeitraumes nachzuholen.
- Durch die zusätzliche Angabe des Saisonzeitraumes auf den Kennzeichen kann eine Umkennzeichnung erforderlich sein.
Gebühren: ab € 27,90
Ein Saisonkennzeichen in Verbindung mit einer H-Zulassung ist seit Oktober 2017 möglich.
Ausfuhr- / Zollkennzeichen
Ein Ausfuhr- / Zollkennzeichen wird zur Ausfuhr eines Fahrzeuges von Deutschland ins Ausland verwendet (weltweit gültig). Es ist nur über einen vorher festgelegten Zeitraum gültig und die Zulassung erlischt danach automatisch.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original (KEINE Kopie) mit aktueller Meldebescheinigung (nur von Personen mit Wohnsitz in Deutschland)
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein + KFZ-Brief)
- ausgefüllte gelbe Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für internationale Zulassung (Kann beim Schilderhändler erworben werden)
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer (auch ausländische IBAN möglich)
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
- Vorführung des Fahrzeuges wegen Überprüfung der Fahrgestellnummer
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.). Diese muss mindestens solange gültig sein, solange das Ausfuhrkennzeichen Gültigkeit hat.
Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Ein Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel 5 Tage gültig und darf ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands verwendet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein) im Original oder als Kopie, mit Außerbetriebsetzungsvermerk
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (HU-Bericht; TÜV, Dekra, GTÜ etc.)
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
Gebühren: € 13,10
Fahrten ohne Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung sind möglich:
- bis zu einer Prüfstelle in diesem oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug steht und der das Kennzeichen ausgestellt hat (inkl. Rückfahrt) und
- zur unmittelbaren Beseitigung festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt in diesem oder einem angrenzendem Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug steht und der das Kennzeichen ausgestellt hat (inkl. Rückfahrt). Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als VU (verkehrsunsicher) eingestuft wurden!
Erst nach erfolgreicher Durchführung der Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung kann die Überführungs- oder Probefahrt stattfinden.
Fehlen der ABE oder EBE
Besteht für das Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelgenehmigung, dürfen nur Fahrten, die der (Wieder-)Erlangung einer Betriebserlaubnis dienen, zur nächsten Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen erteilt hat und indem das Fahrzeug steht oder in einen angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.
Beschränkung der Nutzung
Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkungen genutzt werden. Durch den vorliegenden Fahrzeugbezug kann das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an einem anderen/weiteren Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht mehr geführt werden.
Die Kurzzeitkennzeichen gelten grundsätzlich im Inland. Form und Ausgestaltung des Fahrzeugscheines entsprechen zwar jetzt der Richtlinie 199/37/EG und dem Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr aber im Ausland könnte die Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens problematisch sein. Deshalb weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass im Ausland kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung besteht.
Weitere Auskünfte bzgl. der Anerkennung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland erhalten Sie eventuell bei den Automobilclubs.
Oldtimerzulassung (H-Kennzeichen)
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Bzw. KFZ-Schein + KFZ-Brief)
- bisherige Kennzeichen
- Oldtimergutachten nach §23 StVZO (vom TÜV, Dekra, etc.)
- eine neue eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Vollmacht für Beaufragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 27,40
Eine H-Zulassung in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen ist seit Oktober 2017 möglich.
Bitte beachten Sie, dass durch den zusätzlichen Buchstaben "H" auf den Kennzeichen eine Umkennzeichnung erforderlich sein kann.
Rote Kennzeichen Oldtimer / 07er-Kennzeichen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (z.B. Oldtimer-Rallyes u.ä. Veranstaltungen) dienen, können nach § 17 FZV und § 23 StVZO rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d.h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Fahrzeuge dürfen bei der Benutzung des Roten Kennzeichens nicht zugelassen sein, d.h. sie müssen außer Betrieb gesetzt sein.
Es dürfen nur folgenden Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
- An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, aus dem ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und Rahmen, in denen sie benutzt werden können, bekannt ist.
- Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (die Stellplätze dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebscheinigung
- elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.) für rote Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I + II (bzw. KFZ-Scheine + KFZ-Briefe) der Fahrzeuge die mit roten Kennzeichen geführt werden sollen
- Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO (vom TÜV, Dekra, etc.)
- Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
Hinweise:
Bei Zuteilung eines Roten Oldtimer-Kennzeichens erfolgt eine jährliche Pauschalbesteuerung mit € 46,00 für Krafträder und € 191,00 für alle sonstigen Fahrzeuge, insbesondere PKW.
Für die Beantragung oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an
Herrn Eibl für den südlichen Landkreis
Tel: 08321 / 612-900
Fax 08321 / 612-350
Herrn Seitz für den nördlichen Landkreis
Tel: 0831 / 2525-1800
Fax 0831 / 2525-1830
Rote Dauerkennzeichen für Händler / 06er-Kennzeichen
Zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern und -werkstätten können nach § 16 Abs. 2 FZV rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (d.h. für mehrere Fahrzeuge und für mehrere Fahrten) zugeteilt werden.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit (u.a. keine Eintragungen im Führungszeugnis, Gewerbe- und Verkehrszentralregister)
- Betrieb eines Kfz-Handels oder einer Kfz-Werkstatt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug - nicht älter als 1 Jahr
- Elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer (EVB-Nr.) für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis (vom Antragsteller bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Gewerbe- und Verkehrszentralregisterauszug (werden von der Zulassungsbehörde beantragt)
- Mietvertrag über Gebäude und Grundstücke, falls nicht im Eigenbesitz
- Nachweis über ausreichend vorhandene Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen
Hinweise:
- Bei der Auflösung, Verkauf oder Umfirmierung eines Betriebes sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben.
- Handelregisternachträge, Standortverlegungen, sowie Änderungen der Gewerbeanmeldung sind unverzüglich selbstständig mitzuteilen.
Für die Beantragung oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Eibl für den südlichen Landkreis
Tel. 08321 / 612-900
Fax 08321 / 612-350
Herrn Seitz für den nördlichen Landkreis
Tel. 0831 / 2525-1800
Fax 0831 / 2525-1830
Sonstiges
Umkennzeichnung
Der Halter möchte lediglich das Kennzeichen auf seinem im Oberallgäu zugelassenem Fahrzeug ändern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bzw. KFZ-Schein + KFZ-Brief)
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, GTÜ, etc.)
- Vollmacht für Beauftragten und Ausweispapier desjenigen
- SEPA-Kombimandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firmen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung - nicht älter als 1 Jahr
Gebühren: ab € 28,20
Neusiegelung von Kennzeichen (z.B. bei Beschädigung)
Sollen die bisherigen Kennzeichenschilder gegen Neue getauscht werden (z. B. bei Beschädigung oder Größenänderung) oder sind die Siegelplaketten auf den Schildern beschädigt / abgefallen müssen bei der Zulassungsstelle neue Siegel beantragt werden.
Welche Unterlagen werden dafür benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein)
- das bisherige Kennzeichenschild, das ausgetauscht werden soll oder auf dem das Siegel erneuert werden muss.
- gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung (TÜV, Dekra, KÜS, etc.)
Gebühren: ab € 4,40
Hinweis:
Handelt es sich bei den bisherigen Siegelplaketten um Feststoff-/Plastik-Plaketten, dann müssen immer alle Kennzeichenschilder ausgetauscht werden, da nur noch Klebeplaketten vergeben werden. Eine Mischbesiegelung ist nicht möglich.
Feinstaubplakette (Grün)
Die grüne Feinstauplakette wird zur Fahrt in allen Umweltzonen (z. B.: München, Ulm, Augsburg, Stuttgart, etc.) in Deutschland benötigt. Sie muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein)
Gebühren: € 5,00
Tempo 100-Bescheinigung für Anhänger, Wohnwagenanhänger
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- entsprechendes Gutachten (von TÜV, Dekra, etc.)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. KFZ-Schein und KFZ-Brief)
Gebühren: ab € 17,00