Rund um die Fischerei
Die Binnenfischerei in Bayern umfasst die Bereiche Fluss- und Seenfischerei sowie Fischhaltung und Fischzucht. Wer Fischfang ausüben möchte, braucht dazu eine entsprechende Erlaubnis und muss einiges beachten.
Aufgabenbereiche der Unteren Fischereibehörde:
- Genehmigung von Fischereipachtverträgen und Fischereierlaubnisscheinen
- Elektrofischerei
- Bestellung von Fischereiaufsehern
- Fischereischein
(Beantragung über die Wohnsitzgemeinde)
Ausführliche Informationen zum Thema Aus- und Weiterbildung, Fischerprüfung, Teichwirtschaft, Aquakultur finden sie auch auf den >> Internetseiten des Bayer. Landesamtes für Umwelt.
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Ihre Ansprechpartner


Kai Bomans Sachgebietsleiter |
Agnes Hussek Wildbiologische Fachkraft |
Ursula Maier |
Monika Rothenburg |
Olaf Werner |