Betreuungsgerichte
Einige Rechtsgeschäfte und Handlungen, bzw. die Einwilligung des Betreuers zu diesen Rechtsgeschäften und Handlungen, dürfen nur mit der (vorherigen) Genehmigung des Betreuungsgerichts vorgenommen werden, beispielsweise
- Grundstücksgeschäft
- Vermögensverfügung im Ganzen
- Erbschaftsausschlagung
- Erwerb oder Veräußerung eines Geschäfts
- Pachtvertrag
- Kreditaufnahme
- Erteilung einer Prokura
- Wohnungskündigung
- schwere, lebensbedrohliche Operationen
- Unterbringung (in geschlossener Abteilung)
- oder freiheitsentziehende unterbringungsähnliche Maßnahmen (Bettgitter etc.)
Eine Vorsorgevollmacht ist für diese Maßnahmen nur ausreichend, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht mit aufgeführt ist.
Betreuungsgerichte für den Landkreis Oberallgäu
Amtsgericht Kempten
- Abteilung für Betreuungssachen -
Residenzplatz 4 – 6
87435 Kempten
Tel: 0831 - 203-00
Fax: 0831 - 203-144
Amtsgericht Sonthofen
- Abteilung für Betreuungssachen -
Prinz-Luitpold-Straße 2
87527 Sonthofen
Tel. 08321 - 618-0
Fax: 08321 - 618-190